Mittwoch, 20. April 2016

PetitionFreeOpinionCompact_201604

  
#NoPrentendedJustice#NoOpinionSuppression
#NoCensorship
#FreeAbe

Schluss mit der Doppelzüngigkeit
des deutschen Rechtssystems!

  

  


  
Bitte zeichnen Sie die Petition:
Please sign my petition:
  



  
#FreeAbe #FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression #RightsEquality

#NoOpinionSuppression #NoCensorship #NoPretendedJustice

@GerJudiciary @BPrGauck @Merkel @GerMdBs @GerMdLs

  
Mein Name ist Adolf B Treiner, bevorzuge jedoch Abe Treiner genannt zu werden und bin 58 Jahre alt. Ich habe eine Website
aufgesetzt, auf der ich Sachverhalte dokumentiere, welche nicht
meinen Vorstellungen einer rechtsstaatlichen und ethisch / mora
­-
lischen
Konformität entsprechen. Ich bin es Leid immer zur
Verantwortungswahrnehmung aufgerufen zu werden, jedoch
ständig erleben zu müssen, dass diesem Aufruf offensichtlich
lediglich eine Alibifunktion zukommt. Die Website hat den Anspruch
Menschen dazu zu veranlassen ihr Handeln vor Umsetzung zu
reflektieren.

Adi B Treiner
Alias: Abe Treiner
Blogger und Verfechter
des Artikel 19 AEMR
                            
  



  
Forderung der Petition
  
Die Petition fordert die unabdingbare Einhaltung des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung, ohne jegliche Abhängigkeit von einer öffentlichen Wahrnehmung.
Die Petition fordert den Verzicht auf vorgeschobene Begründungen zur Vortäuschung einer Rechtsstaatlichkeit.
Die Petition fordert die Einhaltung der grundgesetzlich garantierten Rechtsgleichheit, ohne jegliche Abhängigkeit von einer öffentlichen Wahrnehmung.
Die Petition fordert einen Verzicht jeglicher Maßnahmen, welche nicht mit grundgesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden können.

P.S. Der Hash-Tag #FreeAbe bezieht sich auf den Anspruch der freien Meinungsäußerung für den Verfasser.



  
Adressaten der Petition
  
Die Petition richtet sich an:
An Rechtsorgane in Deutschland
An alle Abgeordente des Bundestages
An alle Abgeordnete der Länderparlamente
Zur Kenntnisnahme an den Bundespräsidenten Joachim Gauck
Zur Kenntnisnahme an die Bundeskanlerin Angela Merkel



  
Kompaktdarstellung der Sachlage und Hintergründe
  
Der Verfasser der Petition hat Dokumentationen über, von ihm empfundene Missstände in seinem Blog publiziert und beruft sich, seinem Gewissen folgend, hierbei auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Die Dokumentationen beinhalten lediglich sachliche Darlegungen von Geschehnissen, ohne jegliche Verunglimpfungen oder Verleumdungen, welche der Verfasser nicht mit seinen rechtsstaatlichen und ethisch/moralischen Vorstellungen in Einklang zu bringen vermag. Dem Anspruch zur Dokumentation der Hintergründe liegen die Botschaften aller Beiträge zur Aufarbeitung unserer Historie zugrunde, welche uns immer wieder eindringlich ermahnen, Geschehenes nie wieder geschehen zu lassen. Der Verfasser hat lediglich den Anspruch seine Sichtweise zu dokumentieren, weil ihm bislang seine Darlegung der Geschehnisse auf dem ordentlichen Rechtsweg versagt geblieben ist und er deshalb Anderen eine Möglichkeit einräumen möchte, die Konformität der Geschehnisse mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu evaluieren. Nach Auffassung der Verfasser können Fehlentwicklungen nur dadurch erkannt werden, indem zugrunde liegende Geschehnisse dokumentiert wurden. Bezüglich seiner Dokumentation musste der Verfasser eine äußerst ambivalente Erwartungshaltung der Rechtsorgane und weiterer involvierte Institutionen zur Kenntnis nehmen, welche scheint vermitteln zu wollen, man möge die Dinge doch auf sich beruhen lassen und Unrecht einfach klaglos hinnehmen anstatt den Forderungen hochrangiger gesellschaftlicher Vertreter zu folgen, um als Folge unserer Historie Verantwortung wahrzunehmen. Dem Verfasser überfällt gelegentlich der Gedanke, dass dieser Forderung möglicherweise lediglich eine Alibifunktion zur Beruhigung unseres Gewissens für sporadisch wiederkehrende Gedenktage, jedoch keinerlei realen Bedeutung einer gewollten und beabsichtigten Verantwortungswahrnehmung zu haben scheint.
Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation wird der Verfasser von Rechtsorganen und Anwälten mit Einstweiligen Verfügungen überschüttet, die zweifelsohne eine Absicht verfolgen den Verfasser durch Einschüchterung zur Aufgabe und zum Verzicht auf legitime Grundrechte zu nötigen. Die Anwendung derart drastischer Mittel gegen Bürger, die für sich lediglich das Grundrecht der freien Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, wirft ein bezeichnendes Licht auf ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in unserem Rechtssystem. Üblicherweise erwarten wir derartige Versuche eines Bürger-Bedrängen zur Unterbindung der freien Meinungsäußerung nur von totalitären Staatsformen. Offensichtlich müssen wir jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass das deutsche Rechtssystem, im Gegensatz zu allen anderen rechtsstaatlich orientierten Nationen, derartige Maßnahme durchaus als adäquate Mechanismen betrachten, um Bürger mit Einschüchterungsversuchen zum Anspruchsverzicht von Grundrechte zu veranlassen. Dies entspricht keinesfalls den Vorstellungen des Verfassers über Rechtsstaatlichkeit.
Die Rechtsorgane scheinen hierbei bewusst die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtssache B. ./. DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 5709/09) sowie in der Rechtssache H. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 28274/08) zu missachten, indem Einstweiligen Verfügungen zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit jegliche Rechtfertigung abgesprochen sowie die Zulässigkeit der Offenlegung von Missständen ohne jegliche Einschränkung bestätigt wurde.
Die Rechtsbestimmungen zur freien Meinungsäußerungen wurden dereinst proklamiert aufgrund der katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, um künftig überhaupt in der Lage zu sein, einer möglichen Wiederholung dieser Ereignisse zu begegnen. Die katastrophalen Geschehnisse des 20. Jahrhundert wurden maßgeblich durch unreflektiertes Handeln von Akteuren in Rechts- und Ausführungsorganen sowie von Akteuren in Unternehmen (Stichwort. Zwangsarbeit) verursacht. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Persönlichkeitsrecht darf deshalb nur auf Privatpersonen angewandt werden und nicht auf Funktionsträger in Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen, da hierdurch ansonsten die Absicht, derer, die bei der Formulierung der universalen Rechtsbestimmungen (AEMR, EMRK, GG) mitgewirkt haben, unterlaufen und in eine gegenteilige Motivierung verkehrt werden würde.
Die missbräuchliche Anwendung dieser Einschränkung würde bedeuten, das potentielle Übeltäter ihre wahren Absichten, durch Unterdrückung der freien Meinungsäußerung mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte, verbergen könnten und somit eine Prävention einer erneuten unheilvollen Entwicklung nahezu unmöglich wäre. Es muss sicher nicht betont werden, dass die Ereignisse des 20. Jahrhunderts nie hätten geschehen können, wenn diese frühzeitig und umfassend dokumentiert worden wären.
Nach Veröffentlichung wurden für Teile der Dokumentation des Verfassers Blockierungen erwirkt, mit der falschen Anschuldigungen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Ebenso wurde die Erreichbarkeit von Teilen seiner Dokumentation durch Seitenlöschungen unterbunden. Mit einer falschen Anschuldigung, der Verfasser würde Mails mit schadhaften Inhalten (Viren) verteilen, wurde versucht den Verfasser in geschlossene psychiatrische Einrichtungen einweisen stellen zu lassen. Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation ist der Verfasser einem enormen Aufkommen von Mails mit schadhaften Inhalten (Viren und Trojanern) sowie einen Ansturm von Hacker-Angriffen gegen seine Systeme ausgesetzt.
Es dürfte keinerlei Zweifel darin bestehen, dass genannte Maßnahmen und Angriffsversuche eklatant den Rechtsgrundsätzen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte entgegen stehen und als Gradmesser eines rechtsstaatlichen Verständnisses einen erschütternden Einblick in Denkweisen von Rechtsorganen und anderen involvierten Institutionen vermittelt.
Die Überhäufung mit einstweilige Verfügungen, als Mittel zur Einschüchterung von Bürgern, um diese von der Wahrnehmung legitimer Grundrechte abzuhalten, kann in einem Rechtsstaat keinerlei Rechtfertigung erhalten. Jedem mit rudimentären Geschichtsbewusstsein werden jene Mechanismen nicht verborgen bleiben, welche wir gemeinhin mit Unrechtssystemen assoziieren, jedoch nicht mit Rechtssystemen, die einen rechtsstaatlichen Anspruch vorzugeben versuchen. Die Grundrechte zur freien Meinungsäußerung haben für jedermann/jedefrau einen allgemeingültigen Anspruch und nicht, wie uns Rechtsorgane ignorant, prätentiös und tendenziös zu vermitteln versuchen, lediglich ein zulässiger Anspruch für privilegierte Gruppierungen wie etwa Presseorganen.
Eine relativierende Rechtsauslegung, welche sich am Wahrnehmungsgrad der Öffentlichkeit orientiert, darf keinerlei rechtsstaatliche Rechtfertigung erfahren. Im Fall „Jan Böhmermann“ werden Gerichte vermutlich die Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst und Pressefreiheit als höherwertige Rechtsgüter einstufen. Bei zugrunde liegenden analogen Sachverhalten und vernachlässigbarem Wahrnehmungsgrad einer Öffentlichkeit mutiert diese etablierte Rechtsauslegung oftmals sehr schnell zu einer prätentiösen und tendenziösen Variante, welche ignorant die historische Fakten der ursächlichen Zusammenhänge unserer historischer Fehlentwicklungen ausblenden und nichts desto trotz plötzlich vorgebliche Persönlichkeitsrechte stärker gewichtet.
Im Zeitalter des Internet erfüllt ein Blogger zweifellos jene Funktion der kritischen Berichterstattung, welche in der Vergangenheit meist von traditionellen Presseorganen erfüllt wurde. Da jedoch heutzutage diese Kontrollfunktion von traditionellen Pressemedien nicht selten vernachlässigt und mehr und mehr von Bloggern übernommen wird, muss der Rechtsgrundsatz der Pressefreiheit ohne jegliche Einschränkung und Relativierung auf Publikationen von Bloggern angewandt werden.
Die, im deutschen Rechtssystem häufig künstlich aufgebauten Tabus, um Missstände im Verborgenen zu halten, darf hierzulande nach dem Verständnis der Verantwortungswahrnehmung des Verfassers keinerlei Rechtfertigung erfahren. Nach seinem Verständnis müssen derartige Mechanismen als Ursachen des vielfachen Versagens des deutschen Rechtssystem identifiziert werden. Der Anspruch seiner Verantwortungswahrnehmung orientiert sich deshalb nicht an jene, die bevorzugen Missstände unter einen sprichwörtlichen Teppich zu kehren, sondern an jene heroischen historischen Persönlichkeiten, welche ihr Handeln ausschließlich ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen unterwarfen.



  
Petitionsbrief
  
Petitionsbrief an:
An Rechtsorgane in Deutschland
Zur Kenntnisnahme an alle Abgeordente des Bundestages
Zur Kenntnisnahme an alle Abgeordnete der Länderparlamente
Zur Kenntnisnahme an den Bundespräsidenten Joachim Gauck
Zur Kenntnisnahme an die Bundeskanlerin Angela Merkel

#NoOpinionSuppression #NoCensorship #NoPretendedJustice

Die Unterzeichner fordern von Rechtsorganen die unabdingbare Einhaltung des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung, ohne Anwendung einer Rechtsauslegung unter Berücksichtigung eines öffentlichen Wahrnehmungsgrades. Einschränkungen des Grundrechtes durch Persönlichkeitsrechte kann nach Vorgabe der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausschließlich für Privatpersonen, jedoch nicht für Funktionsträger in Parteien, Institutionen, Organisationen, Unternehmen und sonstigen Gruppierungen berücksichtigt werden.
Ebenso fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorganen den Verzicht auf vorgeschobene Begründungen mit der Absicht des Vortäuschens von Rechtsstaatlichkeit, welche Einschränkungen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung mit einer unzulässigen Kausalität abweichend von zuvor genannten Randbedingungen zu begründen versucht.
Ferner fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorganen eine Rechtsauslegung des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung, welches unabdingbar den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf Rechtsgleichheit sicherstellt, ohne jegliche differierende Auslegung unter Berücksichtigung eines öffentlichen Wahrnehmungsgrades.
Weiter fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorganen den Verzicht auf repressive Maßnahmen wie Einstweiligen Verfügungen, welchen der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jegliche Legitimation zur Unterdrückung der freien Meinungsäußerung abgesprochen hat und welche prinzipiell jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen, da sie zweifellos auf Mechanismen begründet sind, bei denen in totalitären Systemen, Menschen durch Einschüchterung von der Wahrnehmung legitimer Grundrechte abgehalten werden sollen.
Überdies fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorgane eine Verzicht jeglicher, mit grundgesetzlichen Vorgaben, unvereinbare Maßnahmen wie Löschung, Sperrung, Blockierung oder Beschädigung, Zerstörung und sonstige Behinderung einer Zugänglichkeit bzw. Unkenntlich-Machung von Inhalten der Dokumentation des Verfasser. Solche Maßnahmen beruhen zweifellos auf Praktiken eines Unrechtssystem und entbehren jegliche rechtsstaatliche Rechtfertigung.
Ansonsten fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorgane eine Verzicht der Bewilligung von Hacker-Angriffe auf Computer-Systeme des Verfassers, sowie einen Verzicht der Bewilligung zur Versendung von Mails mit schadhaften Anhängen (Viren, Trojaner) an Computer-Systeme des Verfassers.
Wir, die Unterzeichner der Petition bittet die Rechtsorgane um Sicherstellung der grundgesetzlichen Konformität und um Unterlassung jeglicher repressiver Maßnahmen, welche eines Rechtsstaates unwürdig sind.
Ferner bitten die Unterzeichner die weiteren Empfänger, um Kenntnisnahme der Petition sowie der zugrunde liegenden Dokumentationen, um damit einen 'Blick über die Schultern' der Rechtsorgane sicherzustellen, sodass mögliche Missbräuche bzw. Missachtungen grundgesetzliche Vorgaben sowie Vorgaben des Menschenrechts mit zuverlässiger Wahrscheinlichkeit begrenzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Abe Treiner



  
Links zu Sachlage und Hintergründe



  
Nachricht an Unterzeichner
  
Bitte unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit kann die Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen. Der derzeitige Anspruch der Unfehlbarkeit unseres Rechtssystems missachtet zweifellos das unzählige Versagen sowie die unzähligen Fehlentwicklungen ihrer eigenen Historie.

Bitte unterstützen sie die Petition, damit Rechtsstaatlichkeit hierzulande nicht als Privileg nur für jene gilt, die es sich Leisten können.



  
Links mit Hintergrundinformationen