#NoPrentendedJustice#NoOpinionSuppression
#NoCensorship #FreeAbe Schluss mit der Doppelzüngigkeit des deutschen Rechtssystems! |
|||
![]() |
|||
Bitte
zeichnen Sie die Petition:
Please
sign my petition:
|
|||
#FreeAbe
#FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression
#RightsEquality
#NoOpinionSuppression #NoCensorship #NoPretendedJustice @GerJudiciary @BPrGauck @Merkel @GerMdBs @GerMdLs |
|||
Mein
Name ist Adolf
B Treiner, bevorzuge
jedoch Abe
Treiner genannt
zu werden und bin 58 Jahre alt. Ich habe eine Website
aufgesetzt, auf der ich Sachverhalte dokumentiere, welche nicht meinen Vorstellungen einer rechtsstaatlichen und ethisch / mora- lischen Konformität entsprechen. Ich bin es Leid immer zur Verantwortungswahrnehmung aufgerufen zu werden, jedoch ständig erleben zu müssen, dass diesem Aufruf offensichtlich lediglich eine Alibifunktion zukommt. Die Website hat den Anspruch Menschen dazu zu veranlassen ihr Handeln vor Umsetzung zu reflektieren. |
![]()
Adi B Treiner
Alias: Abe Treiner
Blogger
und Verfechter
des Artikel 19 AEMR |
||
Forderung
der Petition
|
|||
Die
Petition fordert die unabdingbare Einhaltung des Grundrechtes der
freien Meinungsäußerung, ohne jegliche Abhängigkeit von einer
öffentlichen Wahrnehmung.
Die
Petition fordert den Verzicht auf vorgeschobene Begründungen zur
Vortäuschung einer Rechtsstaatlichkeit.
Die
Petition fordert die Einhaltung der grundgesetzlich garantierten
Rechtsgleichheit, ohne jegliche Abhängigkeit von einer
öffentlichen Wahrnehmung.
Die
Petition fordert einen Verzicht jeglicher Maßnahmen, welche nicht
mit grundgesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden können.
P.S.
Der Hash-Tag #FreeAbe bezieht sich auf den Anspruch der freien
Meinungsäußerung für den Verfasser.
|
|||
Adressaten
der Petition
|
|||
Die
Petition richtet sich an:
An
Rechtsorgane in Deutschland
An
alle Abgeordente des Bundestages
An
alle Abgeordnete der Länderparlamente
Zur
Kenntnisnahme an den Bundespräsidenten Joachim Gauck
Zur
Kenntnisnahme an die Bundeskanlerin Angela Merkel
|
|||
Kompaktdarstellung
der Sachlage und Hintergründe
|
|||
Der
Verfasser der Petition hat Dokumentationen über, von ihm
empfundene Missstände in seinem Blog publiziert und beruft sich,
seinem Gewissen folgend, hierbei auf Artikel 19 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel
10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und
Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland.
Die
Dokumentationen beinhalten lediglich sachliche Darlegungen von
Geschehnissen, ohne jegliche Verunglimpfungen oder Verleumdungen,
welche der Verfasser nicht mit seinen rechtsstaatlichen und
ethisch/moralischen Vorstellungen in Einklang zu bringen vermag.
Dem Anspruch zur Dokumentation der Hintergründe liegen die
Botschaften aller Beiträge zur Aufarbeitung unserer Historie
zugrunde, welche uns immer wieder eindringlich ermahnen,
Geschehenes nie wieder geschehen zu lassen. Der Verfasser hat
lediglich den Anspruch seine Sichtweise zu dokumentieren, weil ihm
bislang seine Darlegung der Geschehnisse auf dem ordentlichen
Rechtsweg versagt geblieben ist und er deshalb Anderen eine
Möglichkeit einräumen möchte, die Konformität der Geschehnisse
mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu evaluieren. Nach Auffassung
der Verfasser können Fehlentwicklungen nur dadurch erkannt
werden, indem zugrunde liegende Geschehnisse dokumentiert wurden.
Bezüglich seiner Dokumentation musste der Verfasser eine äußerst
ambivalente Erwartungshaltung der Rechtsorgane und weiterer
involvierte Institutionen zur Kenntnis nehmen, welche scheint
vermitteln zu wollen, man möge die Dinge doch auf sich beruhen
lassen und Unrecht einfach klaglos hinnehmen anstatt den
Forderungen hochrangiger gesellschaftlicher Vertreter zu folgen,
um als Folge unserer Historie Verantwortung wahrzunehmen. Dem
Verfasser überfällt gelegentlich der Gedanke, dass dieser
Forderung möglicherweise lediglich eine Alibifunktion zur
Beruhigung unseres Gewissens für sporadisch wiederkehrende
Gedenktage, jedoch keinerlei realen Bedeutung einer gewollten und
beabsichtigten Verantwortungswahrnehmung zu haben scheint.
Seit
Veröffentlichung seiner Dokumentation wird der Verfasser von
Rechtsorganen und Anwälten mit Einstweiligen Verfügungen
überschüttet, die zweifelsohne eine Absicht verfolgen den
Verfasser durch Einschüchterung zur Aufgabe und zum Verzicht auf
legitime Grundrechte zu nötigen. Die Anwendung derart drastischer
Mittel gegen Bürger, die für sich lediglich das Grundrecht der
freien Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, wirft ein
bezeichnendes Licht auf ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit
in unserem Rechtssystem. Üblicherweise erwarten wir derartige
Versuche eines Bürger-Bedrängen zur Unterbindung der freien
Meinungsäußerung nur von totalitären Staatsformen.
Offensichtlich müssen wir jedoch auch zur Kenntnis nehmen, dass
das deutsche Rechtssystem, im Gegensatz zu allen anderen
rechtsstaatlich orientierten Nationen, derartige Maßnahme
durchaus als adäquate Mechanismen betrachten, um Bürger mit
Einschüchterungsversuchen zum Anspruchsverzicht von Grundrechte
zu veranlassen. Dies entspricht keinesfalls den Vorstellungen des
Verfassers über Rechtsstaatlichkeit.
Die
Rechtsorgane
scheinen
hierbei bewusst die
Entscheidungen
des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte
in der Rechtssache
B.
./. DEUTSCHLAND
(Individualbeschwerde
Nr. 5709/09)
sowie
in der
Rechtssache H. ./. Deutschland
(Individualbeschwerde
Nr. 28274/08)
zu
missachten,
indem Einstweiligen Verfügungen zur Unterdrückung der
Meinungsfreiheit jegliche Rechtfertigung abgesprochen sowie
die Zulässigkeit der Offenlegung von Missständen ohne
jegliche Einschränkung bestätigt
wurde.
Die
Rechtsbestimmungen zur freien Meinungsäußerungen wurden dereinst
proklamiert
aufgrund
der
katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, um
künftig
überhaupt
in
der Lage zu sein,
einer
möglichen Wiederholung dieser
Ereignisse
zu begegnen. Die katastrophalen Geschehnisse des 20. Jahrhundert
wurden maßgeblich durch unreflektiertes Handeln von Akteuren in
Rechts- und Ausführungsorganen sowie von
Akteuren
in Unternehmen (Stichwort. Zwangsarbeit) verursacht. Die
Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Persönlichkeitsrecht
darf
deshalb
nur
auf
Privatpersonen
angewandt
werden und
nicht auf
Funktionsträger
in Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen, da
hierdurch
ansonsten
die
Absicht, derer, die bei der Formulierung der universalen
Rechtsbestimmungen (AEMR,
EMRK,
GG)
mitgewirkt
haben, unterlaufen
und in eine gegenteilige
Motivierung
verkehrt werden würde.
Die
missbräuchliche Anwendung dieser Einschränkung würde bedeuten,
das potentielle Übeltäter ihre wahren Absichten, durch
Unterdrückung der freien Meinungsäußerung mit Verweis auf
Persönlichkeitsrechte, verbergen könnten und somit eine
Prävention einer erneuten unheilvollen Entwicklung nahezu
unmöglich wäre. Es muss sicher nicht betont werden, dass die
Ereignisse des 20. Jahrhunderts nie hätten geschehen können,
wenn diese frühzeitig und umfassend dokumentiert worden wären.
Nach
Veröffentlichung wurden für Teile der Dokumentation des
Verfassers Blockierungen erwirkt, mit der
falschen Anschuldigungen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Ebenso wurde die Erreichbarkeit von Teilen seiner Dokumentation
durch Seitenlöschungen
unterbunden. Mit einer falschen Anschuldigung, der Verfasser
würde Mails mit schadhaften Inhalten (Viren) verteilen, wurde
versucht den Verfasser in geschlossene psychiatrische
Einrichtungen einweisen stellen zu lassen. Seit
Veröffentlichung seiner Dokumentation ist der Verfasser einem
enormen Aufkommen von Mails mit schadhaften Inhalten (Viren und
Trojanern) sowie einen Ansturm von Hacker-Angriffen
gegen seine Systeme ausgesetzt.
Es dürfte
keinerlei Zweifel darin bestehen, dass genannte Maßnahmen und
Angriffsversuche eklatant den Rechtsgrundsätzen des Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen
Menschenrechtskonvention sowie der Allgemeiner Erklärung
der Menschenrechte entgegen stehen und als Gradmesser eines
rechtsstaatlichen Verständnisses einen erschütternden Einblick
in Denkweisen von Rechtsorganen und anderen involvierten
Institutionen vermittelt.
Die
Überhäufung mit einstweilige Verfügungen, als Mittel zur
Einschüchterung von Bürgern, um diese von der Wahrnehmung
legitimer Grundrechte abzuhalten, kann in einem Rechtsstaat
keinerlei Rechtfertigung erhalten. Jedem mit rudimentären
Geschichtsbewusstsein werden jene Mechanismen nicht verborgen
bleiben, welche wir gemeinhin mit Unrechtssystemen assoziieren,
jedoch nicht mit Rechtssystemen, die einen rechtsstaatlichen
Anspruch vorzugeben versuchen. Die Grundrechte zur freien
Meinungsäußerung haben für jedermann/jedefrau einen
allgemeingültigen Anspruch und nicht, wie uns Rechtsorgane
ignorant, prätentiös und tendenziös zu vermitteln versuchen,
lediglich ein zulässiger Anspruch für privilegierte
Gruppierungen wie etwa Presseorganen.
Eine
relativierende Rechtsauslegung, welche sich am Wahrnehmungsgrad
der Öffentlichkeit orientiert, darf keinerlei rechtsstaatliche
Rechtfertigung erfahren. Im Fall „Jan Böhmermann“ werden
Gerichte vermutlich die Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst und
Pressefreiheit als höherwertige Rechtsgüter einstufen. Bei
zugrunde liegenden analogen Sachverhalten und vernachlässigbarem
Wahrnehmungsgrad einer Öffentlichkeit mutiert diese etablierte
Rechtsauslegung oftmals sehr schnell zu einer prätentiösen und
tendenziösen Variante, welche ignorant die historische Fakten der
ursächlichen Zusammenhänge unserer historischer
Fehlentwicklungen ausblenden und nichts desto trotz plötzlich
vorgebliche Persönlichkeitsrechte stärker gewichtet.
Im Zeitalter
des Internet erfüllt ein Blogger zweifellos jene Funktion der
kritischen Berichterstattung, welche in der Vergangenheit meist
von traditionellen Presseorganen erfüllt wurde. Da jedoch
heutzutage diese Kontrollfunktion von traditionellen Pressemedien
nicht selten vernachlässigt und mehr und mehr von Bloggern
übernommen wird, muss der Rechtsgrundsatz der Pressefreiheit ohne
jegliche Einschränkung und Relativierung auf Publikationen von
Bloggern angewandt werden.
Die, im
deutschen Rechtssystem häufig künstlich aufgebauten Tabus, um
Missstände im Verborgenen zu halten, darf hierzulande nach dem
Verständnis der Verantwortungswahrnehmung des Verfassers
keinerlei Rechtfertigung erfahren. Nach seinem Verständnis müssen
derartige Mechanismen als Ursachen des vielfachen Versagens des
deutschen Rechtssystem identifiziert werden. Der Anspruch seiner
Verantwortungswahrnehmung orientiert sich deshalb nicht an jene,
die bevorzugen Missstände unter einen sprichwörtlichen Teppich
zu kehren, sondern an jene heroischen historischen
Persönlichkeiten, welche ihr Handeln ausschließlich ihrer
Überzeugung und ihrem Gewissen unterwarfen.
|
|||
Petitionsbrief
|
|||
Petitionsbrief
an:
An
Rechtsorgane in Deutschland
Zur
Kenntnisnahme an alle Abgeordente des Bundestages
Zur
Kenntnisnahme an alle Abgeordnete der
Länderparlamente
Zur
Kenntnisnahme an den Bundespräsidenten Joachim Gauck
Zur
Kenntnisnahme an die Bundeskanlerin Angela Merkel
#NoOpinionSuppression
#NoCensorship #NoPretendedJustice
Die
Unterzeichner fordern von Rechtsorganen die unabdingbare
Einhaltung des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung,
ohne Anwendung einer Rechtsauslegung unter Berücksichtigung
eines öffentlichen Wahrnehmungsgrades.
Einschränkungen des Grundrechtes durch Persönlichkeitsrechte
kann nach Vorgabe der Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte ausschließlich für Privatpersonen, jedoch
nicht für Funktionsträger in Parteien, Institutionen,
Organisationen, Unternehmen und sonstigen Gruppierungen
berücksichtigt werden.
Ebenso
fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorganen den Verzicht auf
vorgeschobene Begründungen mit der Absicht des
Vortäuschens von Rechtsstaatlichkeit,
welche Einschränkungen des Grundrechts der freien
Meinungsäußerung mit einer unzulässigen Kausalität
abweichend von zuvor genannten Randbedingungen zu begründen
versucht.
Ferner
fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorganen eine Rechtsauslegung
des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung, welches
unabdingbar den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf
Rechtsgleichheit sicherstellt, ohne jegliche differierende
Auslegung unter Berücksichtigung eines öffentlichen
Wahrnehmungsgrades.
Weiter
fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorganen den Verzicht auf
repressive Maßnahmen wie Einstweiligen Verfügungen, welchen
der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jegliche
Legitimation zur Unterdrückung der freien Meinungsäußerung
abgesprochen hat und welche prinzipiell jeglichen
rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen, da sie
zweifellos auf Mechanismen begründet sind, bei denen in
totalitären Systemen, Menschen durch Einschüchterung von der
Wahrnehmung legitimer Grundrechte abgehalten werden sollen.
Überdies
fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorgane eine Verzicht
jeglicher, mit grundgesetzlichen Vorgaben, unvereinbare Maßnahmen
wie Löschung, Sperrung, Blockierung oder Beschädigung,
Zerstörung und sonstige Behinderung einer Zugänglichkeit bzw.
Unkenntlich-Machung von Inhalten der Dokumentation des
Verfasser. Solche Maßnahmen beruhen zweifellos auf Praktiken
eines Unrechtssystem und entbehren jegliche
rechtsstaatliche Rechtfertigung.
Ansonsten
fordern wir Unterzeichnende von Rechtsorgane eine Verzicht der
Bewilligung von Hacker-Angriffe auf Computer-Systeme des
Verfassers, sowie einen Verzicht der Bewilligung zur Versendung
von Mails mit schadhaften Anhängen (Viren, Trojaner) an
Computer-Systeme des Verfassers.
Wir,
die Unterzeichner der Petition bittet die Rechtsorgane um
Sicherstellung der grundgesetzlichen Konformität und um
Unterlassung jeglicher repressiver Maßnahmen, welche eines
Rechtsstaates unwürdig sind.
Ferner
bitten die Unterzeichner die weiteren Empfänger, um Kenntnisnahme
der Petition sowie der zugrunde liegenden Dokumentationen, um
damit einen 'Blick über die Schultern' der Rechtsorgane
sicherzustellen, sodass mögliche Missbräuche bzw. Missachtungen
grundgesetzliche Vorgaben sowie Vorgaben des Menschenrechts mit
zuverlässiger Wahrscheinlichkeit begrenzt werden können.
Mit
freundlichen Grüßen
Abe Treiner |
|||
Links
zu Sachlage und Hintergründe
|
|||
Nachricht
an Unterzeichner
|
|||
Bitte
unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der
Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung
durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen
missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur
Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten
muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann
unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen
Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt
und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne
uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine
Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit
kann die Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in
der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig
zu erkennen und diesen vorzubeugen. Der derzeitige Anspruch der
Unfehlbarkeit unseres Rechtssystems missachtet zweifellos das
unzählige Versagen sowie die unzähligen Fehlentwicklungen ihrer
eigenen Historie.
Bitte
unterstützen sie die Petition, damit Rechtsstaatlichkeit
hierzulande nicht als Privileg nur für jene gilt, die es sich
Leisten können.
|
|||
Links
mit Hintergrundinformationen
|
|||