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#NoOpinionSuppression
#NoCensorship #NoConfidenceAbuse
#NoRightsViolation
#NoAntiSemitism #HumanRights
#HumanDignity #ResponsibilityPerception #FreeSpeech
#FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression
Weltweiter
Aufruf zum
Boykott der
Unternehmen wegen antisemitischer Gesinnung, sowie
Missachtung
von
Menschenrechten
und
fundamentalen ethischen Maximen.
Weitere
Adressaten
der Petition:
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Bitte
zeichnen Sie die Petition:
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Adressaten
der Petition
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Adressaten
der Petition
Die
Petition richtet sich:
An
David
Engel,
personally
liable shareholder
of PayPal (Europe) S.à r.l.
An
David
Ferri, personally
liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
An
Rupert
Keeley, personally
liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
An
Richard
Swales, personally liable shareholder of PayPal
(Europe) S.à r.l.
An
Tanja
Haller, Brand
Risk Management of PayPal (Europe) S.à r.l.
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Forderung
der Petition
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Die
Petition fordert PayPal zur Rücknahme der Blockierung von
Spenden-Aufrufen in den Dokumentationen des Verfassers auf.
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Eine
Blockierung von Spenden-Aufrufen für Dokumentationen, die im
vollen Umfang den Vorgaben des Artikel 19 AEMR,
Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen
Grundgesetzes entsprechen, stellt eine
Missachtung grundlegender Menschenrechte
dar.
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Darüber
hinaus zeigen derartige Maßnahmen Analogien zur sinistren
deutschen Geschichte, wo im Zusammenhang mit Arisierung und
Deportation auch von lediglich rudimentär Beteiligten (wie
Banken und Versicherungen) jegliche Mittel angewandt wurden, um
Anspruchswahrnehmungen von Opfern zu unterbinden oder zu
behindern. Somit kann einem solchen Verhalten nur antisemitische
Absichten
attestiert werden.
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Mit
ihrer exponierten Parteilichkeit, durch Blockierung von
Spenden-Aufrufen, zeigt PayPal gegenüber der
Weltöffentlichkeit, dass es nicht über
jene intellektuelle, sittliche, ethisch und moralische Reife
verfügt, um für eine
Schlüsselrolle für Zahlungssystemen der Zukunft geeignet zu
sein. Als vor einigen Jahren die größte Deutsche
Bank die Zuversicht von Investoren gegenüber einem großen
deutschen Medienkonzern durch Parteilichkeit erschütterte, wurde
dieses Verhalten allerseits als unwürdiges, unethisches
Verhalten bloßgestellt, welches einem Finanzdienstleister
nicht zusteht.
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Die
exponierte Parteilichkeit von PayPal weist zweifelsohne
darauf hin, dass dieses Unternehmen skrupellos, ohne jegliche
ethischen und moralischen Überlegungen agieren würde und
somit eine Wiederholung jener Menschenrechtsmissachtungen zu
befürchten wäre, welche uns aus der sinistren deutschen
Geschichte von bedenkenlos handelnden Unternehmen dokumentiert
ist.
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Der
weltweit geachtete Historiker Timothy
Garton Ash
rechtfertigt
eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch
Persönlichkeitsrecht nur bei Kindesmissbrauch oder sogenannten
Rachepornos. Es steht außer Zweifel, dass das Unterminieren der
freien Meinungsäußerung von allen Unrechtssystemen mit einer
angeblichen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten begründet
wurde. Deshalb
entbehren solche Begründungen jegliche Rechtsgrundlage.
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Der
Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte
hat Deutschland bereits wiederholt ermahnt, den
Vorrang des
fundamentalen
Rechts
der freien Meinungsäußerung gegenüber
vorgeblichen
Persönlichkeitsrechten
bei
öffentlichem Interesse zu beachten.
Der Europäische
Gerichtshof
hat damit wiederholt an das Verantwortungsbewusstsein
des deutschen Rechtssystem aufgrund dessen belasteter
Vergangenheit appelliert und
damit eine
nicht unbegründete Besorgnis
einer unheilvollen Geschichtswiederholung durch Missachtung
eben
dieser
Verantwortungswahrnehmung
zum Ausdruck gebracht.
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Die
Unterbindung
der freien Meinungsäußerung
durch genannte
Maßnahmen
sowie durch Löschungen,
Blockierungen
oder anderweitigen
Mechanismen
der Zugangsbehinderung
widersprechen
jeglichem
demokratischen
Selbstverständnis
sowie
den
Grundsätzen
von
Rechtsstaatlichkeit
und
hinterlassen
einen Eindruck der Missachtung historischer
Lektionen bzw.
einer
Wahrnehmung des
Bestrebens zur
außer Kraftsetzung der
freiheitliche Grundordnung
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Die
skrupellose Anwendung der genannten Maßnahmen weist
auf eine menschenverachtende und Grundrechte verachtende
Gesinnung
der Adressaten der Petition
hin. Die Petition ruft deshalb zum
weltweiten Boykott der adressierten Unternehmen
auf, um
hierdurch der Verantwortungswahrnehmung gegenüber einer
sinistren
deutschen
Historie
gerecht zu werden.
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Begründung
der Forderung
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Die
Dokumentationen des Verfassers erfüllen ohne Zweifel die
Vorgaben der zugrunde liegenden fundamentalen Rechtsbestimmung
nach Artikel 19 der AEMR, Artikel 10 der EMRK und
Artikel 5 des deutschen GG und sind deshalb explizit durch
dieselben geschützt. Keines der zugrunde liegenden Grundrechte
artikuliert auch nur ansatzweise eine Rechtfertigung der
Einschränkung des fundamentalen Menschenrechts der freien
Meinungsäußerung.
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Das
fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung wurde,
aufgrund
der
katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, gerade deshalb
proklamiert, weil Menschenrechtsverletzungen maßgeblich durch
Funktionsträger
in
Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen,
Ämtern, Behörden,
Parteien oder sonstigen Gruppierungen
zu
verantworten waren.
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Diesen
ursächlichen Zusammenhang im Nachhinein einfach umzukehren, ist
zweifellos
eine Missachtung der zugrunde
liegenden Absichten, derer,
die
einst
an
der Formulierung der universalen Rechtsbestimmungen mitgewirkt
haben.
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Ein
derartiges Unterfangen kann somit nur jenen
juristischen
Machenschaften zugeordnet
werden,
welche durch spitzfindige Auslegungen
und
abstruse
Herleitung
systematisch
unterminierten,
dass einstige
Täter
zur Rechenschaft gezogen werden
konnten.
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Es
besteht kein Zweifel darin, dass das fundamentale Menschenrecht
der freien Meinungsäußerung seinen unabdingbaren, nicht
einschränkbaren und
allumfassenden
Anspruch daher
ableitet, weil
dieser
in
der Epoche des Unrechts ausschließlich von Individuen
wahrgenommen
wurde, während alle
anderen
Institutionen ein Versagen
der
Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion attestiert
werden musste.
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In
der heutigen Welt einer
globalen Informationskultur
kommt der Rolle eines Bloggers unzweifelhaft jene kritische
Kontrollfunktion zu, welche in der traditionellen
Informationsgesellschaft
von Presseorganen abgedeckt wurde und
welche von dieser mehr und mehr vernachlässigt
wird.
Somit
steht außer Zweifel, dass die fundamentalen Rechtsbestimmungen
zur Pressefreiheit uneingeschränkt auf Veröffentlichungen von
Bloggern anzuwenden sind. Eine diesbezügliche Beeinträchtigung
kann
somit
nur
als
Angriff gegen eine demokratische Gesellschaft und deren
freiheitliche
Grundordnung gewertet werden.
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Mechanismen
der Selbstjustiz,
wie Unterbindung
von Spendenaufrufen,
Löschungen,
Blockierungen
und
anderweitige
Zugangsbehinderungen
mit
der Absicht Publikationen
zu
verhindern, müssen
als jene analoge
Attitüden
eines
Unrechtssystems
identifiziert
und de-legitimiert werden,
welche
einst
Funktionsträger dazu
veranlasste,
Menschen bei
lebendigen Leibe in Verbrennungsöfen oder per Genickschuss in
von
diesen zuvor
selbst
ausgehoben Gruben zu verfrachten,
nur
weil sie
versucht
hatten, sich
der
Erwartungshaltung
ihrer
Peiniger zu
widersetzen. Menschen,
die
solche
Verhaltensmuster nach
wie vor als
adäquate Maßnahmen zur
Durchsetzung
ihres Willens betrachten,
haben
zweifelsohne
keinerlei
Lehren aus der
belasteten
deutschen
Historie
gezogen und untermauern
durch
dieses Verhalten,
jene
hochgradige
Befürchtung
einer
nahezu
zwangsläufigen unheilvollen
Geschichtswiederholung.
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Wenn
sich PayPal
und
insbesondere deren Mitarbeiterinnen Séverine
Ritter
und
Tanja
Haller
zum
Handlanger des Anwalts
Florian Hensel
machen
lassen,
dessen Intention darin
zu bestehen
scheint, Kontrahenten
mit dokumentierten
Verhaltensmustern
des sinistren deutschen Unrechtssystem zu
liquidieren,
dann muss sich PayPal
und
seine
unreflektiert handelnden Damen
die
gleiche uneingeschränkte
Verantwortlichkeit
zuschreiben
lassen. Die wissenschaftliche Geschichtsforschung belegt
ohne Zweifel, dass Opfer des deutschen Unrechtssystem durch
analoge Machenschaften in den Freitod getrieben wurden. Und
wie bereits durch die Historie bestätigt, müssen wir erneut zur
Kenntnis nehmen, das gerade Frauen eine besondere Inbrunst bei
der Umsetzung von Unrecht zu entwickeln scheinen. Ein
derart unreflektiertes Verhalten von PayPal,
Séverine
Ritter,
Tanja
Haller
und dem Anwalt
Florian Hensel
kann somit keinerlei Rechtfertigung entgegengebracht werden,
sondern manifestiert
geradezu
jene offensichtlich deutsche
Affinität zu Praktiken
von Unrechtssystemen,
welche singulär
und ausschließlich in
der Lage ist, die
Geschehnisse
der schlimmsten Menschheitskatastrophe als
Folge einer deutschen
Wesensart zu
erklären.
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Mitteilung
an Leser
Bitte
unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der
Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung
nicht länger mit vorgeschobene Begründungen missbraucht und als
Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit
und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten muss. Eine
Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann unausweichlich zu
einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen Entwicklung – dies
sollten wir aus unserer Geschichte gelernt und daraus folgend
Konsequenzen gezogen haben. Ohne uneingeschränkte Meinungs- und
Informationsfreiheit kann keine Demokratie bestehen. Nur mit
Meinungs- und Informationsfreiheit kann eine Kultur eines
Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in der Lage zu sein,
unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig zu erkennen, um
diesen vorzubeugen.
Bitte
unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank für ihre Hilfe.
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Weitere
Links
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