Sonntag, 26. Juni 2016

PetitionBoycottPayPalDEcomplete_201606



#NoOpinionSuppression #NoCensorship
#NoConfidenceAbuse #NoRightsViolation #NoAntiSemitism
#HumanRights #HumanDignity #ResponsibilityPerception
#FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression





Weltweiter Aufruf
zum Boykott de
r Unternehmen
wegen antisemitischer
Gesinnung,
sowie Missachtung von Menschenrechten
und fundamentalen ethischen Maximen.




Weitere Adressaten der Petition:



          


          
Bitte zeichnen Sie die Petition:




          


Adressaten der Petition

          


Adressaten der Petition
Die Petition richtet sich:
An David Engel, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
An David Ferri, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
An Rupert Keeley, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
An Victoria Reanney, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
An Richard Swales, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
An Séverine Ritter, Brand Risk Management of PayPal (Europe) S.à r.l.
An Tanja Haller, Brand Risk Management of PayPal (Europe) S.à r.l.
An Bernhard Gerwert, CEO of Airbus Defence and Space
An Thomas Enders, CEO of Airbus Group
An Lars Immisch, Head of HR of Airbus Defence and Space
An Andrea Prinz, Airbus Defence and Space
An Kai Schmidt, Airbus Defence and Space
An Wolfram Schorr, Signalis GmbH
An Marcus Krol, IN innovative-navigation GmbH
An Florian Hensel, Rechtsanwalt in München, Deutschland

          


Vorstellung des Verfassers
Mein Name ist Adi B Treiner, bevorzuge jedoch Abe Treiner genannt zu werden und bin 58 Jahre alt.
Ich habe Webseiten zur Dokumentation von Sachverhalten publiziert, welche ich nicht mit meinen rechtsstaatlichen sowie ethisch / mora­lischen Vorstellungen in Einklang zu bringen vermag. Aufgrund meiner Wahrnehmung einer Verantwortung gegenüber der belasteten deutschen Historie, sehe ich meine Verpflichtung darin, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu dokumentieren, um hierdurch einer nicht ausgeschlossenen unheilvollen Geschichtswiederholung vorzubeugen.
Mein Anspruch an Wahrnehmung meiner Verantwortung gegenüber unserer Geschichte orientiert sich am Reflektieren meines alltäglichen Handelns und meines täglichen Daseins im Kontext unserer Historie und nicht, wie in Deutschland überwiegend praktiziert, lediglich als zur Schau gestellte Alibifunktion für sporadischen wiederkehrende Gedenktage.
          


Forderung der Petition
  • Die Petition fordert PayPal zur Rücknahme der Blockierung von Spenden-Aufrufen in den Dokumentationen des Verfassers auf.
  • Eine Blockierung von Spenden-Aufrufen für Dokumentationen, die im vollen Umfang den Vorgaben des Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes entsprechen, stellt eine Missachtung grundlegender Menschenrechte dar.
  • Darüber hinaus zeigen derartige Maßnahmen Analogien zur sinistren deutschen Geschichte, wo im Zusammenhang mit Arisierung und Deportation auch von lediglich rudimentär Beteiligten (wie Banken und Versicherungen) jegliche Mittel angewandt wurden, um Anspruchswahrnehmungen von Opfern zu unterbinden oder zu behindern. Somit kann einem solchen Verhalten nur antisemitische Absichten attestiert werden.
  • Mit ihrer exponierten Parteilichkeit, durch Blockierung von Spenden-Aufrufen, zeigt PayPal gegenüber der Weltöffentlichkeit, dass es nicht über jene intellektuelle, sittliche, ethisch und moralische Reife verfügt, um für eine Schlüsselrolle für Zahlungssystemen der Zukunft geeignet zu sein. Als vor einigen Jahren die größte Deutsche Bank die Zuversicht von Investoren gegenüber einem großen deutschen Medienkonzern durch Parteilichkeit erschütterte, wurde dieses Verhalten allerseits als unwürdiges, unethisches Verhalten bloßgestellt, welches einem Finanzdienstleister nicht zusteht.
  • Die exponierte Parteilichkeit von PayPal weist zweifelsohne darauf hin, dass dieses Unternehmen skrupellos, ohne jegliche ethischen und moralischen Überlegungen agieren würde und somit eine Wiederholung jener Menschenrechtsmissachtungen zu befürchten wäre, welche uns aus der sinistren deutschen Geschichte von bedenkenlos handelnden Unternehmen dokumentiert ist.
  • Der weltweit geachtete Historiker Timothy Garton Ash rechtfertigt eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch Persönlichkeitsrecht nur bei Kindesmissbrauch oder sogenannten Rachepornos. Es steht außer Zweifel, dass das Unterminieren der freien Meinungsäußerung von allen Unrechtssystemen mit einer angeblichen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten begründet wurde. Deshalb entbehren solche Begründungen jegliche Rechtsgrundlage.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland bereits wiederholt ermahnt, den Vorrang des fundamentalen Rechts der freien Meinungsäußerung gegenüber vorgeblichen Persönlichkeitsrechten bei öffentlichem Interesse zu beachten. Der Europäische Gerichtshof hat damit wiederholt an das Verantwortungsbewusstsein des deutschen Rechtssystem aufgrund dessen belasteter Vergangenheit appelliert und damit eine nicht unbegründete Besorgnis einer unheilvollen Geschichtswiederholung durch Missachtung eben dieser Verantwortungswahrnehmung zum Ausdruck gebracht.
  • Die Unterbindung der freien Meinungsäußerung durch genannte Maßnahmen sowie durch Löschungen, Blockierungen oder anderweitigen Mechanismen der Zugangsbehinderung widersprechen jeglichem demokratischen Selbstverständnis sowie den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. einer Wahrnehmung des Bestrebens zur außer Kraftsetzung der freiheitliche Grundordnung
  • Die skrupellose Anwendung der genannten Maßnahmen weist auf eine menschenverachtende und Grundrechte verachtende Gesinnung der Adressaten der Petition hin. Die Petition ruft deshalb zum weltweiten Boykott der adressierten Unternehmen auf, um hierdurch der Verantwortungswahrnehmung gegenüber einer sinistren deutschen Historie gerecht zu werden.

          


Petitionsbrief
Petitionsbrief an:
David Engel, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
David Ferri, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
Rupert Keeley, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
Victoria Reanney, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
Richard Swales, personally liable shareholder of PayPal (Europe) S.à r.l.
Séverine Ritter, Brand Risk Management of PayPal (Europe) S.à r.l.
Tanja Haller, Brand Risk Management of PayPal (Europe) S.à r.l.
Bernhard Gerwert, CEO of Airbus Defence and Space
Thomas Enders, CEO of Airbus Group
Lars Immisch, Head of HR of Airbus Defence and Space
Andrea Prinz, Airbus Defence and Space
Kai Schmidt, Airbus Defence and Space
Wolfram Schorr, Signalis GmbH
Marcus Krol, IN innovative-navigation GmbH
Florian Hensel, Rechtsanwalt in München, Deutschland


#NoOpinionSuppression #NoCensorship #NoConfidenceAbuse #NoRightsViolation #NoAntiSemitism #HumanRights #HumanDignity #ResponsibilityPerception #FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression


Wir, die Unterzeichner fordern PayPal zur Rücknahme der Blockierung von Spenden-Aufrufen in den Dokumentationen des Verfassers auf.
Wir, die Unterzeichner vertreten die Auffassung, dass eine Blockierung von Spenden-Aufrufen für Dokumentationen, welche im vollen Umfang den Vorgaben des Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes entsprechen, eine Missachtung grundlegender Menschenrechte darstellt.
Wir, die Unterzeichner sind darüber hinaus der Auffassung, dass derartige Maßnahmen Analogien zur sinistren deutschen Geschichte aufzeigen, wo im Zusammenhang mit Arisierung und Deportation auch von lediglich rudimentär Beteiligten (wie Banken und Versicherungen) jegliche Mittel angewandt wurden, um Anspruchswahrnehmungen von Opfern zu unterbinden oder zu behindern. Somit kann einem solchen Verhalten nur antisemitische Absichten attestiert werden.
Wir, die Unterzeichner sind der Überzeugung, dass PayPal mit ihrer exponierten Parteilichkeit, durch Blockierung von Spenden-Aufrufen der Weltöffentlichkeit zeigt, dass es nicht über jene intellektuelle, sittliche, ethisch und moralische Reife verfügt, um für eine Schlüsselrolle für zukünftige Zahlungssysteme geeignet zu sein.
Wir, die Unterzeichner haben den Eindruck, dass die exponierte Parteilichkeit von PayPal zweifelsohne darauf hindeutet, dass dieses Unternehmen skrupellos, ohne jegliche ethischen und moralischen Überlegungen agieren würde und somit eine Wiederholung jener Menschenrechtsmissachtungen zu befürchten wäre, welche uns aus der sinistren deutschen Geschichte von bedenkenlos handelnden Unternehmen dokumentiert ist.
Wir, die Unterzeichner stimmen mit dem weltweit geachtete Historiker Timothy Garton Ash überein, dass eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch Persönlichkeitsrecht nur bei Kindesmissbrauch oder sogenannten Rachepornos gerechtfertigt sein kann, da das Unterminieren der freien Meinungsäußerung von allen Unrechtssystemen mit vorgeblichen Persönlichkeitsrechten begründet wurde.
Wir, die Unterzeichner weisen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland bereits wiederholt ermahnt hat, den Vorrang des fundamentalen Rechts der freien Meinungsäußerung gegenüber vorgeblichen Persönlichkeitsrechten bei öffentlichem Interesse zu beachten. Der Europäische Gerichtshof hat damit wiederholt an das Verantwortungsbewusstsein des deutschen Rechtssystem aufgrund dessen belasteter Vergangenheit appelliert und damit eine nicht unbegründete Besorgnis einer unheilvollen Geschichtswiederholung durch Missachtung eben dieser Verantwortungswahrnehmung zum Ausdruck gebracht.
Wir, die Unterzeichner sind der Überzeugung, dass die Unterbindung der freien Meinungsäußerung durch genannte Maßnahmen sowie durch Löschungen, Blockierungen oder anderweitige Mechanismen der Zugangsbehinderung, jeglichen demokratischen Selbstverständnis sowie den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit widersprecht und einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen hinterlässt bzw. eine Wahrnehmung des Bestrebens zur außer Kraftsetzung der freiheitliche Grundordnung.
Wir, die Unterzeichner halten die skrupellose Anwendung der genannten Maßnahmen als einen Hinweis auf eine menschenverachtende und Grundrechte verachtende Gesinnung der Adressaten der Petition.
Wir, die Unterzeichner rufen deshalb zum weltweiten Boykott der adressierten Unternehmen auf, um hierdurch der Verantwortungswahrnehmung gegenüber einer sinistren deutschen Historie gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnenden

          


Begründung der Forderung
  • Die Dokumentationen des Verfassers erfüllen ohne Zweifel die Vorgaben der zugrunde liegenden fundamentalen Rechtsbestimmung nach Artikel 19 der AEMR, Artikel 10 der EMRK und Artikel 5 des deutschen GG und sind deshalb explizit durch dieselben geschützt. Keines der zugrunde liegenden Grundrechte artikuliert auch nur ansatzweise eine Rechtfertigung der Einschränkung des fundamentalen Menschenrechts der freien Meinungsäußerung.
  • Das fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung wurde, aufgrund der katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, gerade deshalb proklamiert, weil Menschenrechtsverletzungen maßgeblich durch Funktionsträger in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen zu verantworten waren.
  • Diesen ursächlichen Zusammenhang im Nachhinein einfach umzukehren, ist zweifellos eine Missachtung der zugrunde liegenden Absichten, derer, die einst an der Formulierung der universalen Rechtsbestimmungen mitgewirkt haben.
  • Ein derartiges Unterfangen kann somit nur jenen juristischen Machenschaften zugeordnet werden, welche durch spitzfindige Auslegungen und abstruse Herleitung systematisch unterminierten, dass einstige Täter zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
  • Es besteht kein Zweifel darin, dass das fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung seinen unabdingbaren, nicht einschränkbaren und allumfassenden Anspruch daher ableitet, weil dieser in der Epoche des Unrechts ausschließlich von Individuen wahrgenommen wurde, während alle anderen Institutionen ein Versagen der Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion attestiert werden musste.
  • In der heutigen Welt einer globalen Informationskultur kommt der Rolle eines Bloggers unzweifelhaft jene kritische Kontrollfunktion zu, welche in der traditionellen Informationsge­sell­schaft von Presseorganen abgedeckt wurde und welche von dieser mehr und mehr vernachlässigt wird. Somit steht außer Zweifel, dass die fundamentalen Rechtsbestim­mun­gen zur Pressefreiheit uneingeschränkt auf Veröffentlichungen von Bloggern anzuwenden sind. Eine diesbezügliche Beeinträchtigung kann somit nur als Angriff gegen eine demokratische Gesellschaft und deren freiheitliche Grundordnung gewertet werden.
  • Mechanismen der Selbstjustiz, wie Unterbindung von Spendenaufrufen, Löschungen, Blockierungen und anderweitige Zugangs­behinderungen mit der Absicht Publikationen zu verhindern, müssen als jene analoge Attitüden eines Unrechtssystems identifiziert und de-legitimiert werden, welche einst Funktionsträger dazu veranlasste, Menschen bei lebendigen Leibe in Verbrennungsöfen oder per Genickschuss in von diesen zuvor selbst ausgehoben Gruben zu verfrachten, nur weil sie versucht hatten, sich der Erwartungshaltung ihrer Peiniger zu widersetzen. Menschen, die solche Verhaltensmuster nach wie vor als adäquate Maßnahmen zur Durchsetzung ihres Willens betrachten, haben zweifelsohne keinerlei Lehren aus der belasteten deutschen Historie gezogen und untermauern durch dieses Verhalten, jene hochgradige Befürchtung einer nahezu zwangsläufigen unheilvollen Geschichtswiederholung.
  • Wenn sich PayPal und insbesondere deren Mitarbeiterinnen Séverine Ritter und Tanja Haller zum Handlanger des Anwalts Florian Hensel machen lassen, dessen Intention darin zu bestehen scheint, Kontrahenten mit dokumentierten Verhaltensmustern des sinistren deutschen Unrechtssystem zu liquidieren, dann muss sich PayPal und seine unreflektiert handelnden Damen die gleiche uneingeschränkte Verantwortlichkeit zuschreiben lassen. Die wissenschaftliche Geschichtsforschung belegt ohne Zweifel, dass Opfer des deutschen Unrechtssystem durch analoge Machenschaften in den Freitod getrieben wurden. Und wie bereits durch die Historie bestätigt, müssen wir erneut zur Kenntnis nehmen, das gerade Frauen eine besondere Inbrunst bei der Umsetzung von Unrecht zu entwickeln scheinen. Ein derart unreflektiertes Verhalten von PayPal, Séverine Ritter, Tanja Haller und dem Anwalt Florian Hensel kann somit keinerlei Rechtfertigung entgegengebracht werden, sondern manifestiert geradezu jene offensichtlich deutsche Affinität zu Praktiken von Unrechtssystemen, welche singulär und ausschließlich in der Lage ist, die Geschehnisse der schlimmsten Menschheitskatastrophe als Folge einer deutschen Wesensart zu erklären.
          


Sachlage und Hintergründe
Der Verfasser hat sich zur öffentlichen Dokumentation von Sachverhalten entschlossen, welche er nicht mit seinen rechtsstaatlichen sowie ethisch / mora­lischen Vorstellungen in Einklang zu bringen vermag und welche zudem deutliche Parallelen zur sinistren deutschen Historie aufweisen.
Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation wird der Verfasser von Rechtsorganen und Anwälten mit Einstweiligen Verfügungen überschüttet, die zweifelsohne eine Absicht verfolgen, den Verfasser durch Einschüchterung zur Aufgabe und zum Verzicht auf legitime Grundrechte zu nötigen. Die Anwendung derart drastischer Mittel gegenüber Bürgern, die sich lediglich auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen, wirft ein bezeichnendes Licht auf dieses Rechtssystem und dessen Verständnis über Rechtsstaatlichkeit. Üblicherweise erwarten wir derartige Versuche eines Bürger-Bedrängen mit Anspruch die freie Meinungsäußerung zu unterbinden, von totalitären Regierungsformen. Jedoch scheint auch das deutsche Rechtssystem einen Eindruck zu vermitteln als würde es, ganz im Gegensatz zu allen anderen rechtsstaatlich orientierten Nationen, derartige Maßnahme durchaus als adäquate Maßnahmen in Erwägung ziehen, um Individuen mittels Einschüchterung zum Anspruchsverzicht von Grundrechten zu nötigen. Dies entspricht keinesfalls den Vorstellungen des Verfassers über Rechtsstaatlichkeit.
Nach Veröffentlichung wurden Blockierungen für Teile der Dokumentation des Verfassers, mit der falschen Anschuldigungen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, erwirkt. Ebenso wurde die Erreichbarkeit von Teilen seiner Dokumentation durch Seitenlöschungen unterbunden. Mit einer falschen Anschuldigung, der Verfasser würde Mails mit schadhaften Inhalten (Viren) verteilen, wurde versucht den Verfasser in geschlossene psychiatrische Einrichtungen einweisen zu lassen. Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation ist der Verfasser einem enormen Aufkommen von Mails mit schadhaften Inhalten (Viren und Trojanern) sowie einen Ansturm von Hacker-Angriffen gegen seine Systeme ausgesetzt.
Darüber hinaus wurde mit falschen Anschuldigungen wiederholt Vertragskündigungen von Providern für Server mit maßgeblichen Teilfunktionen der Dokumentation erwirkt. Als weitere Variante zur Unterbindung unerwünschter Dokumentationen hat sich PayPal als Handlanger missbrauchen lassen und die Spendenaufrufe der Dokumentationsseiten des Verfassers blockiert.
Jeder Historiker wird in solchen Maßnahmen unzweifelhaft die Mechanismen von Unrechtssystemen identifizieren und sich fragen, weshalb involvierte Personen scheinen keinerlei Lehren aus der sinistren deutschen Historie gezogen zu haben. Der Anwalt Florian Hensel sowie die PayPal Mitarbeiterinnen Séverine Ritter und Tanja Haller und die weiteren Addressaten der Petition scheinen jedoch davon Überzeugt zu sein, wonach der Zweck die Mittel heilligt und derartige Mechanismen durchaus als adequade in Betracht gezogen werden können, um Andere zum Schweigen zu bringen.
Von Rechtsorganen wird hierzulande augenscheinlich bewusst die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtssache B. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 5709/09) sowie in der Rechtssache H. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 28274/08) missachten, indem Einstweiligen Verfügungen zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit jegliche Rechtfertigung abgesprochen sowie die Zulässigkeit der Offenlegung von Missständen ohne jegliche Einschränkung bestätigt wurde.
Aus der deutschen Geschichte sowie aus historischen Betrachtung weiterer totalitärer Systeme sollten wir gelernt haben, dass Unterbindung von Zeitzeugen-Schilderungen einem zweiten Martyrium der Opfer gleichkommt. Derartige Intentionen degradieren Opfer, nach ihnen widerfahrenem Leid, erneut auf das Niveau einer tierischen Existenz, dem eine vergleichbares öffentliches Interesse zukommt, als würde irgendwo in der Welt ein Insekt zertreten werden. Eine solche Geisteshaltung entspricht sicherlich nicht jenem Anspruch einer Verantwortungswahr­nehmung, welcher uns von Historikern, Ethikern, Theologen, Philosophen, Humanisten und sonstigen reflektierenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vermittelt wird.



          


Verweise auf tangierte Seiten
          


          


Der Anwalt Florian Hensel erwirkte von PayPal eine Deaktivierung der Spenden-Button für obige Websites. Bei den Websites handelt es sich um Bekenntnisse des Verfassers zu seinem Verständnis einer Verantwortungswahrnehmung gegenüber der deutschen Historie, um Dokumentationen zu Verfassungsbeschwerden sowie um Offene Briefe an Institutionen, um Missstände zu thematisieren. All dies sind in einer demokratischen Gesellschaft anerkannt und legale Veröffentlichungen, welche explizit durch die fundamentalen Rechtsbestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem deutschen Grundgesetz geschützt sind.
Herr Florian Hensel sowie PayPal und die weiteren Adressaten der Petition sind jedoch offensichtlich der Auffassung, man müsse solche Meinungsäußerungen mit allen Mitteln unterbinden. Die Mechanismen die dabei angewandt wurden, verweisen unübersehbare auf analoge Praktiken des deutschen Unrechtssystem im 20. Jahrhundert. Augenscheinlich sprechen PayPal, Herr Florian Hensel und die weiteren Adressaten der Petition den fundamentalen Rechtsbestimmungen jegliche Bedeutung ab. Aus der Historie sollten wir die Erkenntnis gezogen haben, dass genau diese Missachtung der fundamentalen Menschenrechte zur schlimmsten Menschheitskatastrophe geführt hat. Wenn wir Verantwortungswahrnehmung ernst nehmen, dann dürfen wir niemals wieder derartige Verhaltensmuster akzeptieren.

          


Mitteilung an Leser
Bitte unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung nicht länger mit vorgeschobene Begründungen missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit kann eine Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig zu erkennen, um diesen vorzubeugen.


Bitte unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank für ihre Hilfe.

          


Beweisführung
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
ARTIKEL 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.


Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
ARTIKEL 10 / Freiheit der Meinungsäußerung
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ARTIKEL 5 / Freiheit der Meinungsäußerung, Wissenschaft und Kunst
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

          


Referenzen

          


Weitere Links

          

PerceptionOfResponsibility.blogspot.com HelheimOfEvildoers.blogspot.com/ ConstitutionalComplaintGermany2015.blogspot.com AbtMuc-MyConception-Ger.blogspot.com AbtMuc-MyConception-Eng.blogspot.com IndividualComplaintECHR2015.blogspot.com OpenLetter2AmtsgerMuc.blogspot.com OpenLetter2RaGregorRose.blogspot.com OpenLetter2Judiciary.blogspot.com