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#NoOpinionSuppression
#NoCernsoreship #NoRightsViolation
#NoLawBending #HumanRights
#FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression
@Google Bitte
beachten Sie Ihren Slogan "Don't
be evil" als
ein echtes Versprechen!
Und
nicht lediglich als vorgebliche ethische
Verpflichtung zur Täuschung der Weltöffentlichkeit!
@FlorianHensel
@GermanJudiciary Bitte
verzichten Sie auf Mechanismen, welche möglicherweise mit
Gepflogenheiten eines Unrechtssystemen jedoch keinesfalls
mit
rechtsstaatlichen Grundsätzen kompatibel sind.
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Bitte
zeichnen Sie die Petition:
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Adressaten
der Petition
@Google
@LarryPage
@EricSchmidt
@SundarPichai
@FlorianHenschel
@GermanJudiciary
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Die
Petition richtet sich:
An
Eric Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
An
Larry Page, CEO
Alphabet Inc.
An Sunday
Pichai, CEO Google Inc
An Florian
Hensel, Rechtsanwalt München
An
Rechtsorgane
in Deutschland
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Forderung
der Petition
Die
Petition fordert die uneingeschränkte Beachtung der
Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 19
AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des
deutschen Grundgesetzes.
Die
Petition fordert die Unterlassung von jeglichen
Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung
oder anderweitige Maßnahmen zur
Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht
mit dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in
Einklang gebracht werden können.
Derartige
Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis
und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit
und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung
historischer Lektionen bzw. eines
Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu setzen.
Die
Petition fordert die Unterlassung jeglicher
Scheinargumentationen, wie den vorgeblichen Schutz
von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen
Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der
freien Meinungsäußerung.
Lediglich
im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im
Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese
Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese
Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen
Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei
Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen,
Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden,
Parteien oder sonstigen Gruppierungen, die sich naturgemäß
einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
Derartige
vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann
jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände
durch eine Meinungsäußerungen thematisiert
werden.
Differierende
Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von
Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts sind
durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte zu akzeptieren und nicht durch
Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung,
Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung
zweifellos verkörpern.
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Begründung
der Forderung
Keines
der zugrunde liegenden Grundrechte artikuliert auch nur
ansatzweise eine Rechtfertigung der, vom deutschen Rechtssystem
praktizierten Einschränkung des fundamentalen Menschenrechts der
freien Meinungsäußerung.
Das
fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung wurde,
aufgrund
der
katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, gerade deshalb
proklamiert, weil Menschenrechtsverletzungen maßgeblich durch
Funktionsträgern
in
Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen,
Ämtern, Behörden,
Parteien oder sonstigen Gruppierungen
zu
verantworten waren.
Diesen
ursächlichen Zusammenhang im Nachhinein einfach umzukehren, ist
zweifellos eine
Missachtung der zugrunde
liegenden Absichten, derer,
die einst
an der Formulierung
der universalen Rechtsbestimmungen mitgewirkt
haben.
Ein
derartiges Unterfangen kann somit nur jenen
juristischen
Machenschaften zugeordnet
werden, welche durch
spitzfindige Auslegungen
und abstruse
Herleitung
systematisch
unterminierten,
dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden
konnten.
Es
besteht kein Zweifel darin, dass das fundamentale Menschenrecht
der freien Meinungsäußerung seinen unabdingbaren, nicht
einschränkbaren und
allumfassenden
Anspruch daher
ableitet, weil
dieser in
der Epoche des Unrechts ausschließlich von Individuen
wahrgenommen
wurde, während alle
anderen Institutionen
ein Versagen
der Wahrnehmung ihrer
Kontrollfunktion zu verantworten hatten.
In
der heutigen Welt einer
globalen Informationskultur
kommt der Rolle eines Bloggers unzweifelhaft jene kritische
Kontrollfunktion zu, welche in der traditionellen
Informationsgesellschaft
von Presseorganen abgedeckt wurde und
welche von dieser mehr und mehr vernachlässigt
wird.
Somit
steht außer Zweifel, dass die fundamentalen Rechtsbestimmungen
zur Pressefreiheit uneingeschränkt auf Veröffentlichungen von
Bloggern anzuwenden sind. Eine diesbezügliche Beeinträchtigung
kann somit
nur als
Angriff gegen eine demokratische Gesellschaft und deren
freiheitliche
Grundordnung gewertet werden.
Mechanismen
der Selbstjustiz,
wie Löschungen,
Blockierungen
und
anderweitige
Zugangsunterbindungen
mit der Absicht
Publikationen zu
verhindern, müssen
als jene analoge
Attitüden
eines
Unrechtssystems
identifiziert und
de-legitimiert werden,
welche einst
Funktionsträger dazu
veranlasste, Menschen
bei lebendigen Leibe
in Verbrennungsöfen oder per Genickschuss in selbst
ausgehoben Gruben zu verfrachten,
nur weil sie versucht
hatten, sich der
Erwartungshaltung
ihrer Peiniger zu
widersetzen. Menschen,
die
solche
Verhaltensmuster nach
wie vor als adäquate
Maßnahmen zur
Durchsetzung ihres
Willens betrachten,
haben zweifelsohne
keinerlei Lehren aus
der belasteten
deutschen Historie
gezogen und untermauern
durch dieses
Verhalten, jene
hochgradige
Befürchtung einer
nahezu zwangsläufigen
unheilvollen
Geschichtswiederholung.
Die
Begriff
„Blogger“ hat sich in der Gesellschaft als Synonym einer
kritischen Berichtserstattung etabliert. Wenn dieser Anspruch von
Google bezüglich ihrer Blogger-Plattform nicht erwünscht
und diese lediglich als Veröffentlichungsplattform für
belanglose Themen
vorgesehen ist, so
sollte dies von Google klar und deutlich kommuniziert werden, um
Lesern und Autoren eine Beurteilung des
zweckdienlichen Nutzens der Plattform zu ermöglichen.
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Mitteilung
an Leser
Bitte
unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der
Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung
durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen
missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur
Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten
muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann
unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen
Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt
und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne
uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine
Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit
kann eine Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch
in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig
zu erkennen, um diesen vorzubeugen.
Bitte
unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank für ihre Hilfe.
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Weitere
Links
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