Donnerstag, 19. Mai 2016

PetitionGoogleNoCensorshipDEcompact_201605

     


#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression
@Google
Bitte beachten Sie Ihren Slogan
"Don't be evil"
als ein echtes Versprechen!
Und nicht lediglich
als vorgebliche ethische Verpflichtung zur Täuschung der Weltöffentlichkeit!

@FlorianHensel @GermanJudiciary
Bitte verzichten Sie auf Mechanismen,
welche möglicherweise mit Gepflogenheiten eines Unrechtssystemen
jedoch
keinesfalls mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kompatibel sind.

          
Bitte zeichnen Sie die Petition:


Adressaten der Petition
@Google
@LarryPage
@EricSchmidt
@SundarPichai
@FlorianHenschel
@GermanJudiciary

Die Petition richtet sich:
An Eric Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
An Larry Page, CEO Alphabet Inc.
An Sunday Pichai, CEO Google Inc
An Florian Hensel, Rechtsanwalt München
An Rechtsorgane in Deutschland



Forderung der Petition
  • Die Petition fordert die uneingeschränkte Beachtung der Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes.
  • Die Petition fordert die Unterlassung von jeglichen Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Einklang gebracht werden können.
  • Derartige Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu setzen.
  • Die Petition fordert die Unterlassung jeglicher Scheinargumentationen, wie den vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der freien Meinungsäußerung.
  • Lediglich im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen, die sich naturgemäß einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
  • Derartige vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch eine Meinungsäußerungen thematisiert werden.
  • Differierende Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts sind durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu akzeptieren und nicht durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.



Begründung der Forderung
  • Keines der zugrunde liegenden Grundrechte artikuliert auch nur ansatzweise eine Rechtfertigung der, vom deutschen Rechtssystem praktizierten Einschränkung des fundamentalen Menschenrechts der freien Meinungsäußerung.
  • Das fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung wurde, aufgrund der katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, gerade deshalb proklamiert, weil Menschenrechtsverletzungen maßgeblich durch Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen zu verantworten waren.
  • Diesen ursächlichen Zusammenhang im Nachhinein einfach umzukehren, ist zweifellos eine Missachtung der zugrunde liegenden Absichten, derer, die einst an der Formulierung der universalen Rechtsbestimmungen mitgewirkt haben.
  • Ein derartiges Unterfangen kann somit nur jenen juristischen Machenschaften zugeordnet werden, welche durch spitzfindige Auslegungen und abstruse Herleitung systematisch unterminierten, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
  • Es besteht kein Zweifel darin, dass das fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung seinen unabdingbaren, nicht einschränkbaren und allumfassenden Anspruch daher ableitet, weil dieser in der Epoche des Unrechts ausschließlich von Individuen wahrgenommen wurde, während alle anderen Institutionen ein Versagen der Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion zu verantworten hatten.
  • In der heutigen Welt einer globalen Informationskultur kommt der Rolle eines Bloggers unzweifelhaft jene kritische Kontrollfunktion zu, welche in der traditionellen Informationsge­sell­schaft von Presseorganen abgedeckt wurde und welche von dieser mehr und mehr vernachlässigt wird.
  • Somit steht außer Zweifel, dass die fundamentalen Rechtsbestimmungen zur Pressefreiheit uneingeschränkt auf Veröffentlichungen von Bloggern anzuwenden sind. Eine diesbezügliche Beeinträchtigung kann somit nur als Angriff gegen eine demokratische Gesellschaft und deren freiheitliche Grundordnung gewertet werden.
  • Mechanismen der Selbstjustiz, wie Löschungen, Blockierungen und anderweitige Zugangs­unterbindungen mit der Absicht Publikationen zu verhindern, müssen als jene analoge Attitüden eines Unrechtssystems identifiziert und de-legitimiert werden, welche einst Funktionsträger dazu veranlasste, Menschen bei lebendigen Leibe in Verbrennungsöfen oder per Genickschuss in selbst ausgehoben Gruben zu verfrachten, nur weil sie versucht hatten, sich der Erwartungshaltung ihrer Peiniger zu widersetzen. Menschen, die solche Verhaltensmuster nach wie vor als adäquate Maßnahmen zur Durchsetzung ihres Willens betrachten, haben zweifelsohne keinerlei Lehren aus der belasteten deutschen Historie gezogen und untermauern durch dieses Verhalten, jene hochgradige Befürchtung einer nahezu zwangsläufigen unheilvollen Geschichtswiederholung.
  • Die Begriff „Blogger“ hat sich in der Gesellschaft als Synonym einer kritischen Berichtserstattung etabliert. Wenn dieser Anspruch von Google bezüglich ihrer Blogger-Plattform nicht erwünscht und diese lediglich als Veröffentlichungsplattform für belanglose Themen vorgesehen ist, so sollte dies von Google klar und deutlich kommuniziert werden, um Lesern und Autoren eine Beurteilung des zweckdienlichen Nutzens der Plattform zu ermöglichen.



Mitteilung an Leser
Bitte unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit kann eine Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig zu erkennen, um diesen vorzubeugen.

Bitte unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank für ihre Hilfe.



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