Donnerstag, 19. Mai 2016

PetitionGoogleNoCensorshipDEcomplete_201605

     


#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression
@Google
Bitte beachten Sie Ihren Slogan
"Don't be evil"
als ein echtes Versprechen!
Und nicht lediglich
als vorgebliche ethische Verpflichtung zur Täuschung der Weltöffentlichkeit!

@FlorianHensel @GermanJudiciary
Bitte verzichten Sie auf Mechanismen,
welche möglicherweise mit Gepflogenheiten eines Unrechtssystemen
jedoch
keinesfalls mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kompatibel sind.

          


Bitte zeichnen Sie die Petition:


Adressaten der Petition
@Google
@LarryPage
@EricSchmidt
@SundarPichai
@FlorianHenschel
@GermanJudiciary

Die Petition richtet sich:
An Eric Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
An Larry Page, CEO Alphabet Inc.
An Sunday Pichai, CEO Google Inc
An Florian Hensel, Rechtsanwalt München
An Rechtsorgane in Deutschland



Vorstellung des Verfassers
Mein Name ist Adi B Treiner, bevorzuge jedoch Abe Treiner genannt zu werden und bin 58 Jahre alt.
Ich habe Webseiten zur Dokumentation von Sachverhalten publiziert, welche ich nicht mit meinen rechtsstaatlichen sowie ethisch / mora­lischen Vorstellungen in Einklang zu bringen vermag. Aufgrund meiner Wahrnehmung einer Verantwortung gegenüber der belasteten deutschen Historie, sehe ich meine Verpflichtung darin, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu dokumentieren, um hierdurch einer nicht ausgeschlossenen unheilvollen Geschichtswiederholung vorzubeugen.
Mein Anspruch an Wahrnehmung meiner Verantwortung gegenüber unserer Geschichte orientiert sich am Reflektieren meines alltäglichen Handelns und meines täglichen Daseins im Kontext unserer Historie und nicht, wie in Deutschland überwiegend praktiziert, lediglich als zur Schau gestellte Alibifunktion für sporadischen wiederkehrende Gedenktage.


Forderung der Petition
  • Die Petition fordert die uneingeschränkte Beachtung der Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes.
  • Die Petition fordert die Unterlassung von jeglichen Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Einklang gebracht werden können.
  • Derartige Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu setzen.
  • Die Petition fordert die Unterlassung jeglicher Scheinargumentationen, wie den vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der freien Meinungsäußerung.
  • Lediglich im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen, die sich naturgemäß einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
  • Derartige vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch eine Meinungsäußerungen thematisiert werden.
  • Differierende Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts sind durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu akzeptieren und nicht durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.



Petitionsbrief
Petitionsbrief an:
Eric Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
Larry Page, CEO Alphabet Inc.
Sunday Pichai, CEO Google Inc
Florian Hensel, Rechtsanwalt München
Rechtsorgane in Deutschland

#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression

Wir, die Unterzeichner fordern die uneingeschränkte Beachtung der Menschen­rechte im Hinblick auf Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deut­schen Grundgesetzes.
Die Unterzeichner fordern auch die Unterlassung von jeglichen Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit dem Menschenrecht der freien Meinungs­äußerung in Einklang gebracht werden können.
Derartige Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines Bestrebens die freiheitliche Grund­ordnung außer Kraft zu setzen.
Weiter fordern die Unterzeichner die Unterlassung jeglicher Schein­argu­men­ta­tio­nen, wie den vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der freien Meinungsäußerung.
Lediglich im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organi­satio­nen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppier­ungen, die sich naturgemäß einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
Derartige vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch Meinungsäußerungen thematisiert werden.
Ferner fordern die Unterzeichner dass differierende Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte akzeptiert werden und nicht durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnenden



Begründung der Forderung
  • Keines der zugrunde liegenden Grundrechte artikuliert auch nur ansatzweise eine Rechtfertigung der, vom deutschen Rechtssystem praktizierten Einschränkung des fundamentalen Menschenrechts der freien Meinungsäußerung.
  • Das fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung wurde, aufgrund der katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, gerade deshalb proklamiert, weil Menschenrechtsverletzungen maßgeblich durch Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen zu verantworten waren.
  • Diesen ursächlichen Zusammenhang im Nachhinein einfach umzukehren, ist zweifellos eine Missachtung der zugrunde liegenden Absichten, derer, die einst an der Formulierung der universalen Rechtsbestimmungen mitgewirkt haben.
  • Ein derartiges Unterfangen kann somit nur jenen juristischen Machenschaften zugeordnet werden, welche durch spitzfindige Auslegungen und abstruse Herleitung systematisch unterminierten, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
  • Es besteht kein Zweifel darin, dass das fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung seinen unabdingbaren, nicht einschränkbaren und allumfassenden Anspruch daher ableitet, weil dieser in der Epoche des Unrechts ausschließlich von Individuen wahrgenommen wurde, während alle anderen Institutionen ein Versagen der Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion zu verantworten hatten.
  • In der heutigen Welt einer globalen Informationskultur kommt der Rolle eines Bloggers unzweifelhaft jene kritische Kontrollfunktion zu, welche in der traditionellen Informationsge­sell­schaft von Presseorganen abgedeckt wurde und welche von dieser mehr und mehr vernachlässigt wird.
  • Somit steht außer Zweifel, dass die fundamentalen Rechtsbestimmungen zur Pressefreiheit uneingeschränkt auf Veröffentlichungen von Bloggern anzuwenden sind. Eine diesbezügliche Beeinträchtigung kann somit nur als Angriff gegen eine demokratische Gesellschaft und deren freiheitliche Grundordnung gewertet werden.
  • Mechanismen der Selbstjustiz, wie Löschungen, Blockierungen und anderweitige Zugangs­unterbindungen mit der Absicht Publikationen zu verhindern, müssen als jene analoge Attitüden eines Unrechtssystems identifiziert und de-legitimiert werden, welche einst Funktionsträger dazu veranlasste, Menschen bei lebendigen Leibe in Verbrennungsöfen oder per Genickschuss in selbst ausgehoben Gruben zu verfrachten, nur weil sie versucht hatten, sich der Erwartungshaltung ihrer Peiniger zu widersetzen. Menschen, die solche Verhaltensmuster nach wie vor als adäquate Maßnahmen zur Durchsetzung ihres Willens betrachten, haben zweifelsohne keinerlei Lehren aus der belasteten deutschen Historie gezogen und untermauern durch dieses Verhalten, jene hochgradige Befürchtung einer nahezu zwangsläufigen unheilvollen Geschichtswiederholung.
  • Die Begriff „Blogger“ hat sich in der Gesellschaft als Synonym einer kritischen Berichtserstattung etabliert. Wenn dieser Anspruch von Google bezüglich ihrer Blogger-Plattform nicht erwünscht und diese lediglich als Veröffentlichungsplattform für belanglose Themen vorgesehen ist, so sollte dies von Google klar und deutlich kommuniziert werden, um Lesern und Autoren eine Beurteilung des zweckdienlichen Nutzens der Plattform zu ermöglichen.



Sachlage und Hintergründe
Der Verfasser hat sich zur öffentlichen Dokumentation von Sachverhalten entschlossen, welche er nicht mit seinen rechtsstaatlichen sowie ethisch / mora­lischen Vorstellungen in Einklang zu bringen vermag.
Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation wird der Verfasser von Rechtsorganen und Anwälten mit Einstweiligen Verfügungen überschüttet, die zweifelsohne eine Absicht verfolgen, den Verfasser durch Einschüchterung zur Aufgabe und zum Verzicht auf legitime Grundrechte zu nötigen. Die Anwendung derart drastischer Mittel gegenüber Bürgern, die sich lediglich auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen, wirft ein bezeichnendes Licht auf unser Rechtssystem und dessen Verständnis über Rechtsstaatlichkeit. Üblicherweise erwarten wir derartige Versuche eine Bürger-Bedrängen, mit einem Anspruch freie Meinungsäußerung zu unterbinden, von totalitären Staatsformen. Jedoch vermittelt auch das deutsche Rechtssystem einen Eindruck als würde es, ganz im Gegensatz zu allen anderen rechtsstaatlich orientierten Nationen, derartige Maßnahme durchaus als adäquate Maßnahmen in Erwägung ziehen, um Individuen mittels Einschüchterung zum Anspruchsverzicht von Grundrechten zu drängen. Dies entspricht keinesfalls den Vorstellungen des Verfassers über Rechtsstaatlichkeit.
Nach Veröffentlichung wurden Blockierungen für Teile der Dokumentation des Verfassers, mit der falschen Anschuldigungen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, erwirkt. Ebenso wurde die Erreichbarkeit von Teilen seiner Dokumentation durch Seitenlöschungen unterbunden. Mit einer falschen Anschuldigung, der Verfasser würde Mails mit schadhaften Inhalten (Viren) verteilen, wurde versucht den Verfasser in geschlossene psychiatrische Einrichtungen einweisen zu lassen. Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation ist der Verfasser einem enormen Aufkommen von Mails mit schadhaften Inhalten (Viren und Trojanern) sowie einen Ansturm von Hacker-Angriffen gegen seine Systeme ausgesetzt.
Von Rechtsorganen wird hierzulande augenscheinlich bewusst die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtssache B. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 5709/09) sowie in der Rechtssache H. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 28274/08) missachten, indem Einstweiligen Verfügungen zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit jegliche Rechtfertigung abgesprochen sowie die Zulässigkeit der Offenlegung von Missständen ohne jegliche Einschränkung bestätigt wurde.
Aus der deutschen Geschichte sowie aus historischen Betrachtung weiterer totalitärer Systeme sollten wir gelernt haben, dass Unterbindung von Zeitzeugen-Schilderungen einem zweiten Martyrium der Opfer gleichkommt. Derartige Intentionen degradieren Opfer, nach ihnen widerfahrenem Leid, erneut auf das Niveau einer tierischen Existenz, dem eine vergleichbares öffentliches Interesse zukommt, als würde irgendwo in der Welt ein Insekt zertreten werden. Eine solche Geisteshaltung entspricht sicherlich nicht jenem Anspruch einer Verantwortungswahr­nehmung, welcher uns von Historikern, Ethikern, Theologen, Philosophen, Humanisten und sonstigen reflektierenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vermittelt wird.



Verweise auf blockierte Seiten






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SAINLatestMail_20160410
Die oben dargestellten Miniaturansicht der Blogs des Verfassers zeigen Listen seiner geblockten Publikationen und entsprechen den jeweils mit URL0 referenzierten Web-Adressen. Durch Workarounds konnte der Verfasser die Blockierungen umgehen.
Sollte dennoch erneute Blockierungen aktiviert sein, so kann der Beitrag durch die alternative Web-Aderessen (URL1/URL2) überprüft werden. Es wird für jeden Transparent sein, dass die Publikationen keinerlei Verunglimpfungen oder Schmähungen beinhalten, sonder lediglich eine seriöse Darstellung tatsächlicher Geschehnisse.


Mitteilung an Leser
Bitte unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit kann eine Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig zu erkennen, um diesen vorzubeugen.

Bitte unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank für ihre Hilfe.



Beweisführung
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
ARTIKEL 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
ARTIKEL 10 / Freiheit der Meinungsäußerung
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ARTIKEL 5 / Freiheit der Meinungsäußerung, Wissenschaft und Kunst
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.



Referenzen


Weitere Links