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#NoOpinionSuppression
#NoCernsoreship #NoRightsViolation
#NoLawBending #HumanRights
#FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression
@Google Bitte
beachten Sie Ihren Slogan "Don't
be evil" als
ein echtes Versprechen!
Und
nicht lediglich als vorgebliche ethische
Verpflichtung zur Täuschung der Weltöffentlichkeit!
@FlorianHensel
@GermanJudiciary Bitte
verzichten Sie auf Mechanismen, welche möglicherweise mit
Gepflogenheiten eines Unrechtssystemen jedoch keinesfalls
mit
rechtsstaatlichen Grundsätzen kompatibel sind.
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Bitte
zeichnen Sie die Petition:
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Adressaten
der Petition
@Google
@LarryPage
@EricSchmidt
@SundarPichai
@FlorianHenschel
@GermanJudiciary
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Die
Petition richtet sich:
An
Eric Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
An
Larry Page, CEO
Alphabet Inc.
An Sunday
Pichai, CEO Google Inc
An Florian
Hensel, Rechtsanwalt München
An
Rechtsorgane
in Deutschland
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Vorstellung
des Verfassers
Mein
Name ist Adi
B Treiner,
bevorzuge jedoch Abe
Treiner genannt
zu werden und bin 58 Jahre alt.
Ich
habe Webseiten
zur Dokumentation von
Sachverhalten
publiziert,
welche ich nicht
mit
meinen rechtsstaatlichen sowie
ethisch / moralischen
Vorstellungen in
Einklang zu bringen vermag. Aufgrund meiner Wahrnehmung einer
Verantwortung gegenüber der belasteten deutschen Historie, sehe
ich meine Verpflichtung darin, mögliche Fehlentwicklungen
frühzeitig zu dokumentieren, um hierdurch einer nicht
ausgeschlossenen unheilvollen Geschichtswiederholung vorzubeugen.
Mein
Anspruch an Wahrnehmung meiner Verantwortung gegenüber unserer
Geschichte orientiert sich am Reflektieren meines alltäglichen
Handelns und meines täglichen Daseins im Kontext unserer Historie
und nicht, wie in Deutschland überwiegend praktiziert, lediglich
als zur Schau gestellte Alibifunktion für sporadischen
wiederkehrende Gedenktage.
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Forderung
der Petition
Die
Petition fordert die uneingeschränkte Beachtung der
Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 19
AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des
deutschen Grundgesetzes.
Die
Petition fordert die Unterlassung von jeglichen
Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung
oder anderweitige Maßnahmen zur
Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht
mit dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in
Einklang gebracht werden können.
Derartige
Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis
und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit
und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung
historischer Lektionen bzw. eines
Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu setzen.
Die
Petition fordert die Unterlassung jeglicher
Scheinargumentationen, wie den vorgeblichen Schutz
von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen
Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der
freien Meinungsäußerung.
Lediglich
im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im
Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese
Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese
Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen
Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei
Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen,
Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden,
Parteien oder sonstigen Gruppierungen, die sich naturgemäß
einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
Derartige
vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann
jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände
durch eine Meinungsäußerungen thematisiert
werden.
Differierende
Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von
Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts sind
durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte zu akzeptieren und nicht durch
Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung,
Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung
zweifellos verkörpern.
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Petitionsbrief
Petitionsbrief
an:
Eric
Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
Larry
Page, CEO
Alphabet Inc.
Sunday
Pichai, CEO Google Inc
Florian
Hensel, Rechtsanwalt München
Rechtsorgane
in Deutschland
#NoOpinionSuppression
#NoCernsoreship #NoRightsViolation
#NoLawBending #HumanRights
#FreeSpeech
#FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression
Wir,
die Unterzeichner fordern die uneingeschränkte
Beachtung der Menschenrechte
im Hinblick auf Artikel 19
AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des
deutschen
Grundgesetzes.
Die
Unterzeichner fordern auch die Unterlassung von jeglichen
Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen
zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit
dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Einklang
gebracht werden können.
Derartige
Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und
den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen
Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines
Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu
setzen.
Weiter
fordern die Unterzeichner die Unterlassung jeglicher
Scheinargumentationen, wie den
vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur
rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der
freien Meinungsäußerung.
Lediglich
im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf
die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt
zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen
Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei
Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen,
Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen
Gruppierungen, die sich naturgemäß einem erhöhten
öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
Derartige
vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher
Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch
Meinungsäußerungen thematisiert werden.
Ferner
fordern die Unterzeichner dass differierende Auffassungen
bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des
grundlegenden Menschenrechts durch Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte akzeptiert werden und nicht
durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung
oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.
Mit
freundlichen Grüßen Die Unterzeichnenden
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Begründung
der Forderung
Keines
der zugrunde liegenden Grundrechte artikuliert auch nur
ansatzweise eine Rechtfertigung der, vom deutschen Rechtssystem
praktizierten Einschränkung des fundamentalen Menschenrechts der
freien Meinungsäußerung.
Das
fundamentale Menschenrecht der freien Meinungsäußerung wurde,
aufgrund
der
katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, gerade deshalb
proklamiert, weil Menschenrechtsverletzungen maßgeblich durch
Funktionsträgern
in
Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen,
Ämtern, Behörden,
Parteien oder sonstigen Gruppierungen
zu
verantworten waren.
Diesen
ursächlichen Zusammenhang im Nachhinein einfach umzukehren, ist
zweifellos eine
Missachtung der zugrunde
liegenden Absichten, derer,
die einst
an der Formulierung
der universalen Rechtsbestimmungen mitgewirkt
haben.
Ein
derartiges Unterfangen kann somit nur jenen
juristischen
Machenschaften zugeordnet
werden, welche durch
spitzfindige Auslegungen
und abstruse
Herleitung
systematisch
unterminierten,
dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden
konnten.
Es
besteht kein Zweifel darin, dass das fundamentale Menschenrecht
der freien Meinungsäußerung seinen unabdingbaren, nicht
einschränkbaren und
allumfassenden
Anspruch daher
ableitet, weil
dieser in
der Epoche des Unrechts ausschließlich von Individuen
wahrgenommen
wurde, während alle
anderen Institutionen
ein Versagen
der Wahrnehmung ihrer
Kontrollfunktion zu verantworten hatten.
In
der heutigen Welt einer
globalen Informationskultur
kommt der Rolle eines Bloggers unzweifelhaft jene kritische
Kontrollfunktion zu, welche in der traditionellen
Informationsgesellschaft
von Presseorganen abgedeckt wurde und
welche von dieser mehr und mehr vernachlässigt
wird.
Somit
steht außer Zweifel, dass die fundamentalen Rechtsbestimmungen
zur Pressefreiheit uneingeschränkt auf Veröffentlichungen von
Bloggern anzuwenden sind. Eine diesbezügliche Beeinträchtigung
kann somit
nur als
Angriff gegen eine demokratische Gesellschaft und deren
freiheitliche
Grundordnung gewertet werden.
Mechanismen
der Selbstjustiz,
wie Löschungen,
Blockierungen
und
anderweitige
Zugangsunterbindungen
mit der Absicht
Publikationen zu
verhindern, müssen
als jene analoge
Attitüden
eines
Unrechtssystems
identifiziert und
de-legitimiert werden,
welche einst
Funktionsträger dazu
veranlasste, Menschen
bei lebendigen Leibe
in Verbrennungsöfen oder per Genickschuss in selbst
ausgehoben Gruben zu verfrachten,
nur weil sie versucht
hatten, sich der
Erwartungshaltung
ihrer Peiniger zu
widersetzen. Menschen,
die
solche
Verhaltensmuster nach
wie vor als adäquate
Maßnahmen zur
Durchsetzung ihres
Willens betrachten,
haben zweifelsohne
keinerlei Lehren aus
der belasteten
deutschen Historie
gezogen und untermauern
durch dieses
Verhalten, jene
hochgradige
Befürchtung einer
nahezu zwangsläufigen
unheilvollen
Geschichtswiederholung.
Die
Begriff
„Blogger“ hat sich in der Gesellschaft als Synonym einer
kritischen Berichtserstattung etabliert. Wenn dieser Anspruch von
Google bezüglich ihrer Blogger-Plattform nicht erwünscht
und diese lediglich als Veröffentlichungsplattform für
belanglose Themen
vorgesehen ist, so
sollte dies von Google klar und deutlich kommuniziert werden, um
Lesern und Autoren eine Beurteilung des
zweckdienlichen Nutzens der Plattform zu ermöglichen.
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Sachlage
und Hintergründe
Der
Verfasser hat sich zur öffentlichen Dokumentation von
Sachverhalten entschlossen, welche er nicht mit seinen
rechtsstaatlichen sowie ethisch / moralischen Vorstellungen
in Einklang zu bringen vermag.
Seit
Veröffentlichung seiner Dokumentation wird
der Verfasser von Rechtsorganen und Anwälten mit Einstweiligen
Verfügungen überschüttet, die zweifelsohne eine
Absicht verfolgen, den
Verfasser durch Einschüchterung zur Aufgabe und zum Verzicht auf
legitime Grundrechte zu
nötigen. Die Anwendung
derart drastischer Mittel gegenüber
Bürgern,
die sich lediglich auf das
Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen,
wirft ein bezeichnendes Licht auf
unser Rechtssystem und dessen Verständnis
über
Rechtsstaatlichkeit. Üblicherweise erwarten wir derartige
Versuche eine
Bürger-Bedrängen, mit
einem Anspruch freie
Meinungsäußerung zu
unterbinden, von totalitären
Staatsformen. Jedoch
vermittelt auch das deutsche Rechtssystem einen Eindruck
als würde es, ganz
im Gegensatz zu allen
anderen rechtsstaatlich orientierten Nationen,
derartige Maßnahme durchaus
als adäquate Maßnahmen in
Erwägung
ziehen, um Individuen
mittels Einschüchterung zum
Anspruchsverzicht von
Grundrechten
zu drängen.
Dies entspricht keinesfalls den Vorstellungen des Verfassers über
Rechtsstaatlichkeit.
Nach
Veröffentlichung wurden Blockierungen für Teile der
Dokumentation des Verfassers, mit der falschen Anschuldigungen
angeblicher Urheberrechtsverletzungen, erwirkt. Ebenso wurde die
Erreichbarkeit von Teilen seiner Dokumentation durch
Seitenlöschungen unterbunden. Mit einer falschen Anschuldigung,
der Verfasser würde Mails mit schadhaften Inhalten (Viren)
verteilen, wurde versucht den Verfasser in geschlossene
psychiatrische Einrichtungen einweisen zu lassen. Seit
Veröffentlichung seiner Dokumentation ist der Verfasser einem
enormen Aufkommen von Mails mit schadhaften Inhalten (Viren und
Trojanern) sowie einen Ansturm von Hacker-Angriffen gegen seine
Systeme ausgesetzt.
Von
Rechtsorganen
wird hierzulande
augenscheinlich
bewusst die
Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der
Rechtssache B. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr.
5709/09) sowie in der
Rechtssache H. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 28274/08)
missachten, indem
Einstweiligen Verfügungen zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit
jegliche Rechtfertigung abgesprochen sowie
die Zulässigkeit der Offenlegung von Missständen ohne
jegliche Einschränkung bestätigt
wurde.
Aus
der deutschen Geschichte sowie aus historischen Betrachtung
weiterer totalitärer Systeme sollten wir gelernt haben, dass
Unterbindung von
Zeitzeugen-Schilderungen
einem zweiten Martyrium der
Opfer gleichkommt.
Derartige Intentionen
degradieren Opfer, nach ihnen
widerfahrenem
Leid, erneut
auf das
Niveau einer
tierischen Existenz,
dem
eine vergleichbares
öffentliches Interesse zukommt, als würde irgendwo in der Welt
ein Insekt zertreten
werden. Eine
solche Geisteshaltung entspricht sicherlich nicht jenem Anspruch
einer Verantwortungswahrnehmung,
welcher uns von Historikern,
Ethikern, Theologen,
Philosophen, Humanisten
und sonstigen
reflektierenden
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vermittelt wird.
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Verweise
auf blockierte Seiten
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de_TheIssueSAIN
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en_TheIssueSAIN
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Germans-alive
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Evildoers
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Employees
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Managers
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Andrea-Prinz
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Kai-Schmidt
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Marcus-Krol
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Wolfram-Schorr
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Florian-Hensel
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SAINLatestMail_20160406
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SAINLatestMail_20160408
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SAINLatestMail_20160410
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Die
oben dargestellten Miniaturansicht der Blogs des Verfassers zeigen
Listen seiner geblockten Publikationen und entsprechen den jeweils
mit URL0 referenzierten Web-Adressen. Durch Workarounds
konnte der Verfasser die Blockierungen umgehen.
Sollte
dennoch erneute Blockierungen aktiviert sein, so kann der Beitrag
durch die alternative Web-Aderessen (URL1/URL2) überprüft
werden. Es wird für jeden Transparent sein, dass die
Publikationen keinerlei Verunglimpfungen oder Schmähungen
beinhalten, sonder lediglich eine seriöse Darstellung
tatsächlicher Geschehnisse.
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Mitteilung
an Leser
Bitte
unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der
Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung
durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen
missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur
Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten
muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann
unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen
Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt
und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne
uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine
Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit
kann eine Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch
in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig
zu erkennen, um diesen vorzubeugen.
Bitte
unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank für ihre Hilfe.
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Beweisführung
Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
ARTIKEL
19
Jeder
hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert
anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf
Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und
zu verbreiten.
Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK)
ARTIKEL
10 / Freiheit der Meinungsäußerung
1.
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses
Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein,
Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne
Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh-
oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
2.
Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und
Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften,
Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen
werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer
demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale
Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die
öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der
Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz
der auch wenn die Verletzung von Personen begangen
worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland
ARTIKEL
5 / Freiheit der Meinungsäußerung, Wissenschaft und Kunst
(1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3)
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die
Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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Referenzen
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Weitere
Links
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