Donnerstag, 19. Mai 2016

PetitionGoogleNoCensorshipDEshort_201605

     


#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression
@Google
Bitte beachten Sie Ihren Slogan
"Don't be evil"
als ein echtes Versprechen!
Und nicht lediglich
als vorgebliche ethische Verpflichtung zur Täuschung der Weltöffentlichkeit!

@FlorianHensel @GermanJudiciary
Bitte verzichten Sie auf Mechanismen,
welche möglicherweise mit Gepflogenheiten eines Unrechtssystemen
jedoch
keinesfalls mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kompatibel sind.
          
Bitte zeichnen Sie die Petition:


Forderung der Petition
  • Die Petition fordert die uneingeschränkte Beachtung der Menschenrechte im Hinblick auf Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes.
  • Die Petition fordert die Unterlassung von jeglichen Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Einklang gebracht werden können.
  • Derartige Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu setzen.
  • Die Petition fordert die Unterlassung jeglicher Scheinargumentationen, wie den vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der freien Meinungsäußerung.
  • Lediglich im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppierungen, die sich naturgemäß einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
  • Derartige vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch eine Meinungsäußerungen thematisiert werden.
  • Differierende Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts sind durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu akzeptieren und nicht durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.



Mitteilung an Leser
Bitte unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit kann eine Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig zu erkennen, um diesen vorzubeugen.

Bitte unterstützen sie meine Petition. Vielen Dank für ihre Hilfe.



Weitere Links