#NoOpinionSuppression
#NoCernsoreship #NoRightsViolation
#NoLawBending #HumanRights
#FreeSpeech #FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression
@FlorianHensel
@GermanJudiciary
Bitte verzichten Sie auf Mechanismen, welche möglicherweise mit Gepflogenheiten eines Unrechtssystemen jedoch keinesfalls mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kompatibel sind. |
||||||||
Petitionsbrief
Petitionsbrief
an:
Eric
Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
Larry
Page, CEO
Alphabet Inc.
Sunday
Pichai, CEO Google Inc
Florian
Hensel, Rechtsanwalt München
Rechtsorgane
in Deutschland
#NoOpinionSuppression
#NoCernsoreship #NoRightsViolation
#NoLawBending #HumanRights
#FreeSpeech
#FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression
Wir,
die Unterzeichner fordern die uneingeschränkte
Beachtung der Menschenrechte
im Hinblick auf Artikel 19
AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des
deutschen
Grundgesetzes.
Die
Unterzeichner fordern auch die Unterlassung von jeglichen
Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen
zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit
dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Einklang
gebracht werden können.
Derartige
Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und
den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen
Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines
Bestrebens die freiheitliche Grundordnung außer Kraft zu
setzen.
Weiter
fordern die Unterzeichner die Unterlassung jeglicher
Scheinargumentationen, wie den
vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur
rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der
freien Meinungsäußerung.
Lediglich
im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf
die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt
zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen
Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei
Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organisationen,
Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen
Gruppierungen, die sich naturgemäß einem erhöhten
öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
Derartige
vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher
Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch
Meinungsäußerungen thematisiert werden.
Ferner
fordern die Unterzeichner dass differierende Auffassungen
bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des
grundlegenden Menschenrechts durch Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte akzeptiert werden und nicht
durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung
oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.
Mit
freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnenden |
||||||||
Weitere
Links
|