Donnerstag, 19. Mai 2016

PetitionGoogleNoCensorshipDEletter_201605

     


#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression
@Google
Bitte beachten Sie Ihren Slogan
"Don't be evil"
als ein echtes Versprechen!
Und nicht lediglich
als vorgebliche ethische Verpflichtung zur Täuschung der Weltöffentlichkeit!

@FlorianHensel @GermanJudiciary
Bitte verzichten Sie auf Mechanismen,
welche möglicherweise mit Gepflogenheiten eines Unrechtssystemen
jedoch
keinesfalls mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kompatibel sind.

          


Petitionsbrief
Petitionsbrief an:
Eric Schmidt, Executive Chairman Google Inc.
Larry Page, CEO Alphabet Inc.
Sunday Pichai, CEO Google Inc
Florian Hensel, Rechtsanwalt München
Rechtsorgane in Deutschland

#NoOpinionSuppression #NoCernsoreship #NoRightsViolation #NoLawBending #HumanRights #FreeSpeech #FreeThought
#FreeOpinion #FreeExpression

Wir, die Unterzeichner fordern die uneingeschränkte Beachtung der Menschen­rechte im Hinblick auf Artikel 19 AEMR, Artikel 10 EMRK und Artikel 5 des deut­schen Grundgesetzes.
Die Unterzeichner fordern auch die Unterlassung von jeglichen Maßnahmen, wie Löschung, Blockierung oder anderweitige Maßnahmen zur Zugangsunterbindung publizierter Beiträge, welche nicht mit dem Menschenrecht der freien Meinungs­äußerung in Einklang gebracht werden können.
Derartige Maßnahmen widersprechen dem demokratischen Selbstverständnis und den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Hinterlassen einen Eindruck der Missachtung historischer Lektionen bzw. eines Bestrebens die freiheitliche Grund­ordnung außer Kraft zu setzen.
Weiter fordern die Unterzeichner die Unterlassung jeglicher Schein­argu­men­ta­tio­nen, wie den vorgeblichen Schutz von Persönlichkeitsrechten, zur rechtswidrigen Einschränkung des fundamentalen Grundrechtes der freien Meinungsäußerung.
Lediglich im deutschen Grundgesetz wird eine Einschränkung im Hinblick auf die persönliche Ehre artikuliert. Diese Einschränkung besagt zweifelsfrei, dass diese Einschränkung nur bei persönlichen Ehrenkränkungen Anwendung finden darf und somit keinesfalls bei Funktionsträgern in Unternehmen, Institutionen, Organi­satio­nen, Verbänden, Vereinen, Ämtern, Behörden, Parteien oder sonstigen Gruppier­ungen, die sich naturgemäß einem erhöhten öffentlichen Wahrnehmungsinteresse aussetzen.
Derartige vorgebliche Einschränkungen entbehren erst recht dann jeglicher Grundlage, wenn zugrunde liegende Missstände durch Meinungsäußerungen thematisiert werden.
Ferner fordern die Unterzeichner dass differierende Auffassungen bezüglich einer Anwendbarkeit von Einschränkungen des grundlegenden Menschenrechts durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte akzeptiert werden und nicht durch Maßnahmen einer Selbstjustiz, wie es Löschung, Blockierung oder anderweitige Zugangsunterbindung zweifellos verkörpern.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnenden



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